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Was gilt wo? Föderales Durcheinander bei Schulschließungen

Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen Schulen geschlossen bleiben. Doch wieder entscheiden einzelne Ministerpräsidenten anders.

Manche wollen die Grundschulen wieder öffnen, andere zumindest teilweise – kurz: Es herrscht weiter föderales Durcheinander. Und zwar relativ unabhängig vom jeweiligen Pandemiegeschehen. Foto: dpa
Manche wollen die Grundschulen wieder öffnen, andere zumindest teilweise – kurz: Es herrscht weiter föderales Durcheinander. Und zwar relativ unabhängig vom jeweiligen Pandemiegeschehen. Foto: dpa

Am Dienstag einigten sich Kanzlerin und Länderchefs auf die Verlängerung des Lockdowns bis Ende des Monats – auch für die Schulen. „Wir wissen, dass auch das eine harte Entscheidung ist, aber wir halten sie für notwendig“, sagte Angela Merkel (CDU) – und kündigte zum Trost die Verdopplung der Kinder-Krankheitstage an, die Eltern nun auch für gesunde Kinder nehmen dürfen.

Das Verdikt trifft viele Eltern und Kinder: 2019 gab es rund fünf Millionen Paarfamilien mit Kindern unter elf Jahren in Deutschland, in denen mindestens ein Elternteil arbeitet. In zwei Dritteln davon waren beide Elternteile erwerbstätig. Dazu kommen 581.000 Alleinerziehende mit Kindern unter elf Jahren, von denen gut 40 Prozent Vollzeit arbeiten. Insgesamt besuchen rund 4,5 Millionen Kinder die Klassen 1 bis 6, weitere 3,7 Millionen werden in Kindertagesstätten betreut.

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Sie alle müssen nun erneut improvisieren, der Alltag zu Hause wird wieder enorm stressig. Zudem ist es wegen der Kontaktbeschränkungen extrem schwierig, wenn nicht unmöglich, dass Freunde oder Großeltern einspringen.

In einigen Ländern gibt es allerdings Erleichterung – denn nicht alle halten sich an die gemeinsame Linie eines Schul-Shutdowns. Manche wollen die Grundschulen wieder öffnen, andere zumindest teilweise – kurz: Es herrscht weiter föderales Durcheinander. Und zwar relativ unabhängig vom jeweiligen Pandemiegeschehen.

Voran geht, wie angekündigt, Baden-Württemberg: Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte bereits unmittelbar nach dem Treffen der Länderchefs mit der Kanzlerin am Dienstagabend an, dass sein Land Grundschulen und Kitas vom 18. Januar an wieder öffnen will – zumindest wenn es mit Blick auf die Corona-Infektionszahlen vertretbar sei.

In Berlin dürfen die Klassen 1 bis 3 nächste Woche wieder in die Schule

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte bereits zum Jahreswechsel angekündigt, sie werde die Grundschulen wieder öffnen – egal, welche Inzidenz vorliegt. Das wiederholte sie jedoch nicht. Es sei aber „unerlässlich, Schulen und Kitas differenziert zu betrachten, denn unser Anspruch ist, allen Schülern auch in Pandemiezeiten eine gute Bildung zu ermöglichen“, sagte sie.

Gerade in der Grundschule sei digitaler Unterricht eben „nur sehr schwer bis gar nicht möglich“. Zudem gebe es Kinder, die beim Lernen zu Hause keine Unterstützung erhielten. Eine flächendeckende Öffnung der Grundschulen sei auch nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz möglich, „wenn die Präsenzpflicht ausgesetzt wird“. Das gilt in Baden-Württemberg seit Juli 2020, Eltern können dort formlos mitteilen, dass ihr Kind nicht in die Schule kommt.

Bis zum 18. Januar erhalten Grundschüler nun Materialien zum Zuhauselernen. Ab Klasse 5 wird Fernunterricht angeboten, Klassenarbeiten können in Präsenz geschrieben werden. Das gilt auch für Abschlussklassen, wenn es „zwingend erforderlich“ ist.

Der Berliner Senat will die Schulen sogar schon ab dem 11. Januar schrittweise wieder öffnen. Dann sollen zumindest die Klassen 1 bis 3 wieder in die Schule kommen dürfen. Unabhängig davon gibt es eine Notbetreuung in der Primarstufe, die ohne Bescheinigung des Arbeitgebers beantragt werden kann. Ab nächsten Montag werden auch Jahrgänge, die auf Abschlüsse vorbereiten – wie Abitur, MSA oder Berufsschulabschluss –, in halbierten Klassen unterrichtet. Prüfungen sollen stattfinden, auch kann ein Mittagessen angeboten werden. Sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler sollen zusätzliche Unterstützungsangebote erhalten.


Bayern hingegen schließt alle Schulen bis auf Weiteres komplett und steigt auch für Grundschüler auf Fernunterricht um. Details waren bis Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
Sachsen: Ein kompletter Lockdown für Schulen und Kitas bis Ende Januar gilt auch im Freistaat Sachsen, der mit enorm hohen Infektionsraten kämpft. Einzig die Schüler der Abschlussklassen können die Schulen ab dem 18. Januar wieder besuchen. Für Grundschüler bis Klasse 4 und Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten.

Damit es möglichst früh wieder Präsenzunterricht geben kann, werden die Winterferien auf die erste Februarwoche verkürzt. Im Gegenzug werden dann die Osterferien verlängert, kündigte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) an. Schüler, deren Eltern langfristig für die Winterferien Urlaub gebucht haben, können sich vom Schulbesuch befreien lassen.

Schon jetzt kündigt der Minister an: Nach der einen Woche Winterferien „werden die Bildungseinrichtungen nur dann wieder geöffnet, wenn es die Infektionslage erlaubt“. Damit ist er der einzige in der Riege der Kultusminister, der die Eltern schon jetzt darauf vorbereitet, dass der Stresszustand auch noch länger anhalten könnte.

Im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem rund ein Viertel aller gut zehn Millionen Schüler Deutschlands lebt, hat Ministerin Yvonne Gebauer (FDP) die Präsenzpflicht an allen Schulen bis Ende Januar ausgesetzt. „Es schmerzt auch mich sehr, dass wir das Recht der Kinder auf Bildung nicht wie gewohnt umsetzen können“, sagte Gebauer. Für alle Schüler gibt es nun Distanzunterricht – spätestens ab 13. Januar. Das gilt sogar für die Abschlussklassen, für die fast alle anderen Länder Unterricht in den Schulen anbieten.

Notbetreuung bis Klasse 6

Am 11. und 12. Januar können die Schulen bei Bedarf in Eigenregie noch zwei „Organisationstage“ nehmen, um sich vorzubereiten. Klassenarbeiten sollen nur in den Abschlussklassen stattfinden. „Durch die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird eine Doppelbelastung von Lehrkräften vermieden“, argumentiert die Ministerin. So könnten sie sich „auf die Organisation des Distanzlernens konzentrieren“.

Notbetreuung gibt es bis Klasse 6, die Eltern sind aber „aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten“. In der Betreuung findet auch „kein regelhafter Unterricht statt“, die Kinder sollen nur unter Aufsicht ihre Aufgaben erledigen können. Dafür werden auch keine Lehrer eingesetzt, sondern nur „sonstiges schulisches Personal“.

Der Kultusminister von Niedersachsen, Grant Hendrik Tonne (SPD), verspricht: „Kein Kind und kein Jugendlicher muss und darf zurückgelassen werden in dieser schwierigen Zeit.“ Konkret: Eine Woche bleiben alle zu Hause im Distanzunterricht, danach haben die Grundschüler wieder Wechselunterricht in kleinen Gruppen. Notbetreuung gibt es bis Klasse 6.

Kitas bieten Notbetreuung für maximal die Hälfte der Kids an. Tonne versprach explizit „Angebote für alle Kinder“, und dabei „setzen wir auch nicht auf Freiwilligkeit, sondern auf klare und verbindliche Regelungen“. Sowohl Kitas als auch Schulen hätten den klaren pädagogischen Auftrag, ihre Schutzbefohlenen auch in den „Distanzzeiten“ zu betreuen.


Schleswig-Holstein hat den Präsenzunterricht bis auf Weiteres komplett ausgesetzt und die Kitas geschlossen. „Je eher das Ziel, möglichst schnell und dauerhaft unter eine landesweite Inzidenz von 50 zu kommen, erreicht ist, desto eher können alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Präsenz‧unterricht gehen“, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) – im Zweifel auch schon vor Ende Januar. Für Abschlussjahrgänge gibt es Lern- und Vorbereitungsangebote in Kleingruppen. Notbetreuung wird es für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 geben.

Für die Zeit nach dem Lockdown gilt im Norden zudem, dass in Landkreisen mit Inzidenzwerten von über 50 pro 100.000 Einwohner alle Schüler ab Klasse 7 wieder in den Wechselunterricht gehen. Immerhin: Für den Januar wird das Land den Eltern Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen in Höhe von rund 25 Millionen Euro erstatten.

Auch in Brandenburg bleiben Schulen bis auf Weiteres ganz geschlossen – abgesehen von Abschlussklassen und Förderschulen. Kitas sind zwar geöffnet, die Eltern werden jedoch auch hier gebeten, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Alles Weitere beschließt das Land erst an diesem Freitag.

In Hessen dürfen Kommunen selbst entscheiden

In Hessen bleibt die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6 bis Ende Januar weiter ausgesetzt. Die Schüler können zwar grundsätzlich in die Schule gehen, doch auch Kultusminister Alexander Lorz (CDU) bittet die Eltern, sie möglichst nicht zu schicken. Wer dennoch kommt, erhält immerhin Unterricht im „eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht in festen Lerngruppen“.

Ab Klasse 7 gibt es nur Fernunterricht, Klassenarbeiten und Klausuren finden gar nicht statt. Lediglich Abschlussklassen haben Unterricht in der Schule und schreiben Klausuren. Unabhängig von den landesweiten Regeln können hessische Landkreise oder Städte aber auch weiterhin – je nach Lage vor Ort – wieder Unterricht ansetzen. Damit geht Hessen hier einen Sonderweg.

In Hamburg bleiben die Schulen geöffnet, die Präsenzpflicht wird aber aufgehoben. Die Eltern können also wählen. Distanzbeschulung soll die Regel sein, aber auch in der Schule wird Unterricht stattfinden. Aktuell nehmen nach Angaben des Bildungssenators 20 Prozent der Grundschüler am Präsenzunterricht teil. In den Stadtteilschulen sind es knapp sieben Prozent, an den Gymnasien lediglich drei Prozent.

Die Hansestadt Bremen setzt die Anwesenheitspflicht ebenfalls bis zum 31. Januar aus. Anders als in Hamburg wird den Kindern von Klasse 1 bis 6 eine Teilnahme am Präsenzunterricht allerdings explizit „empfohlen“, sagt Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD). Für die Klassen 7 bis 9 gibt es ein Distanz- und Präsenzunterrichts‧angebot. Abschlussklassen haben Unterricht im Wechselmodell. Kitas laufen eingeschränkt, ein Ampelsystem regelt, welche einzelnen Häuser geschlossen werden.

Thüringen, das mit extrem hohen Infektionszahlen kämpft, schließt Schulen und Kitas bis Ende Januar komplett. Bildungsminister Helmut Holter (Linke) appellierte an die Bürger, „alles dafür zu tun, dass der Lockdown erfolgreich ist. Das sind wir den überlasteten Krankenhäusern sowie der Gesundheit unserer Mitmenschen schuldig.“

Zudem werden die Winterferien um zwei Wochen auf den 25. Januar vorgezogen. „So gewinnen wir im Februar eine Woche Präsenzunterricht und entlasten gleichzeitig im Januar die Familien vom häuslichen Lernen.“ Es komme jetzt auf jede Woche mit Präsenzunterricht an. Arbeitgeber rief Holter auf, nun „besondere Rücksicht auf Familien mit Kindern zu nehmen“.

Ähnlich wie in Schleswig-Holstein ist geplant, den Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, erneut Gebühren für Kitas und Schulhorte zu erstatten. Eine Notbetreuung gibt es nur für Eltern, die nicht im Homeoffice arbeiten können – wer also zu Hause den ganzen Tag am Computer sitzt, muss dennoch parallel das Kind betreuen.

Sie müssen zudem „glaubhaft“ machen, dass nicht andere „Sorgeberechtigte“ einspringen können. Anfang dieser Woche wurde die Notbetreuung in Thüringen von rund neun Prozent der Grundschüler und fast 25 Prozent der Kita-Kinder in Anspruch genommen.

In Rheinland-Pfalz läuft schon seit Tagen das schriftliche Abitur

Auch Sachsen-​Anhalt stellt den Unterricht bis Ende Januar komplett auf Distanzunterricht um. Ausgenommen sind lediglich Abschlussklassen. Notbetreuung gibt es hier für Kinder bis zwölf Jahre.

In Rheinland-Pfalz laufen die traditionell äußerst frühen Abiturprüfungen schon seit dem 7. Januar. Alle anderen Schüler haben bis zum 15. Januar ausschließlich Fernunterricht. Was danach passiert, wird kurz zuvor entschieden.

In Mecklenburg-Vorpommern, wo die Infektionslage vergleichsweise entspannt ist, bleibt die Präsenzpflicht aufgehoben, es gibt auch für Grundschüler Distanzlernen. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleiben die Schulen allerdings geöffnet, es stehen auch Lehrer zur Betreuung bereit. Für die Notbetreuung reicht auch – wie in Berlin – eine Erklärung der Eltern aus, Bescheinigungen von Arbeitgebern sind unnötig.

Ab dem 18. Januar will Schwerin dann neu überlegen: Wenn die Inzidenzwerte unter 50 liegen, soll der Präsenz‧unterricht in den Grundschulen wieder losgehen.