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Gewerkschaften fürchten Einfluss des DIHK auf die Lehre

Das von Wirtschaftsminister Altmaier geplante DIHK-Gesetz räumt der Organisation neue Rechte bei der Gestaltung der Berufsausbildung ein. Der DGB ist alarmiert.

Ein Lehrling beim Gasschweißen: Der DGB kritisiert das geplante DIHK-Gesetz. Foto: dpa
Ein Lehrling beim Gasschweißen: Der DGB kritisiert das geplante DIHK-Gesetz. Foto: dpa

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fürchtet, dass die geplante Umwandlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft diesem auch Einfluss auf die Berufsbildung einräumt – bislang ausschließlich die Domäne der Tarifpartner.

Damit „besteht die Gefahr, dass der DIHK zunehmend mit Aufgaben aus dem hoheitlichen Bereich der Berufsbildung beauftragt wird, ohne dass er in irgendeiner Form gegenüber den Sozialpartnern Transparenz über seine Aktivitäten herstellen oder diese gar einbinden muss“, sagte die DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack dem Handelsblatt.

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Auf diesem Weg könne „das bisherige Konsensprinzip in der Berufsbildung übergangen oder zumindest schwer beschädigt werden“. Das Gesetz unter Federführung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist an diesem Mittwoch im Kabinett verabschiedet worden.

Um Zugriffsrechte des DIHK auf die Lehre zu verhindern, fordert die Dachorganisation der Gewerkschaften, den DIHK eng an die Sozialpartner zu binden: Sinnvoll sei dafür „die Einrichtung eines paritätisch aus Sozialpartnern bestehenden Berufsbildungsausschusses im DIHK“, schlägt Hannack vor. So werde zugleich der soziale Dialog zwischen den Sozialpartnern und dem DIHK gestärkt.

Zugleich bezweifelt der DGB, dass die geplante neue Rolle des DIHK nach dem Gesetzentwurf generell mit dem Grundgesetz vereinbar ist. „Wenn der DIHK als Bundeskammer weitergehende Kompetenzen bekommt, bringt dies das Gleichgewicht zwischen Verbänden und Kammern durcheinander“, sagte Hannack. „Damit würde ein dritter großer Arbeitgeberverband geschaffen“, was jedoch „nicht die Aufgabe ist, die der Gesetzgeber den Kammerorganisationen zukommen lassen sollte“.

Stattdessen sollten die Kammern neutrale Dritte sein: „Sie haben alle Interessen ihrer Pflichtmitglieder zusammenzufassen und öffentlich zu vertreten. Die Frage wird deshalb auch sein, ob das Gesetz verfassungsrechtlich trägt.“

Auch die Arbeitgeber hatten Altmaiers Pläne scharf kritisiert: Deren Bundesvereinigung BDA lehnt jegliche „Verschiebung der Zuständigkeiten“ zwischen den Arbeitgebern und dem DIHK ab. Arbeitsrecht und Sozialpolitik seien „Kernkompetenz der Arbeitgeber“. Die Kammern und ihr Dachverband dürften nicht in Bereiche vordringen, die durch das Grundgesetz „weitgehend den Vereinigungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen ist“.

Mit Blick auf die Berufsbildung verweist der DGB auf Paragraf 10 des geplanten Gesetzes, der Übertragungen von Aufgaben der Industrie- und Handelskammern an den DIHK ermöglicht. Darunter könnten auch hoheitliche Aufgaben wie Prüfungsorganisation, die Erstellung von Prüfungsaufgaben und vieles mehr fallen.

Gewerkschaften und Arbeitgeber sehen Verfassungsprobleme

Aufgaben im Bereich der Berufsbildung könnten auch insofern betroffen sein, als dem DIHK erlaubt sein soll, Gesellschaften oder sonstige Einrichtungen zu gründen oder sich daran zu beteiligen. Derselbe Paragraf erlaube ihm zudem „Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der Berufsbildung“.

Daneben fürchtet der DGB, dass sich der DIHK als Bundeskammer auch gegenüber dem Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) verselbstständigen und damit dominierend werden könnte. Der Hauptausschuss des BIBB ist gesetzliches Beratungsorgan der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der beruflichen Bildung.

In ihm haben Arbeitgeber und Gewerkschaften, Bund und Länder jeweils ein Viertel der Stimmen. Das garantiere bisher „einen fairen Interessenausgleich zwischen den Wünschen einzelner Betriebe, den Anforderungen ganzer Branchen und den Bedarfen der Auszubildenden“, heißt es beim DGB.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sieht die Sache gelassener als der DGB: „Es gab zumindest in den bisherigen Entwürfen für die Novelle des IHK-Gesetzes eine Reihe von Punkten, die wir kritisch sehen – aber ausgerechnet an der Stelle ist das aus unserer Sicht nicht der Fall“, sagte ein Sprecher.

Denn bei der Berufsbildung würde der DIHK eher exekutive Aufgaben wahrnehmen oder koordinieren „und damit eine Rolle einnehmen, die bislang die regionalen IHKs auch innehatten“. Aber es bleibe natürlich abzuwarten, „wie das Gesetz am Ende tatsächlich aussieht“.

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