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Gesetzesänderung: So wurden die Rechte der Verbraucher im Jahr 2018 gestärkt

Die Einführung der verpflichtenden Datenschutzverordnung haben wohl die meisten Deutschen mitbekommen. Aber wussten Sie, dass Netflix & Co. verpflichtet sind, Ihnen als Kunde Streaming-Inhalte überall im europäischen Ausland zur Verfügung zu stellen? Oder dass Zuschläge bei Kreditkartenzahlungen nicht mehr zulässig sind? Mit diesen Gesetzesänderungen wurden 2018 die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Wer beispielsweise einen Flug mit der Kreditkarte bucht, muss nun keinen Aufschlag mehr bezahlen. (Bild: Getty Images)
Wer beispielsweise einen Flug mit der Kreditkarte bucht, muss nun keinen Aufschlag mehr bezahlen. (Bild: Getty Images)

Keine Zuschläge mehr bei Kreditkartenzahlungen

Bei vielen Online-Anbietern war der sogenannte kostendeckende Zuschlag gang und gäbe: Kunden mussten beispielsweise mehr bezahlen, wenn sie Flugtickets & Co. via Mastercard oder Visa bezahlten. Seit Januar 2018 sind diese Aufschläge gesetzlich verboten.

Verkäufer muss bei Mängeln die Kosten tragen

Seit Januar 2018 ist auch klar geregelt, wer die Kosten für den Ausbau defekter Neugeräte – beispielsweise bei einem Herd – sowie die Kosten des Wiedereinbaus bezahlen muss: der Verkäufer.

Änderung der AGBs von Banken

Aufgrund einer EU-Richtlinie gelten seit dem 13. Januar neue europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Banken passen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dementsprechend an.

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Megaseller: Das waren die erfolgreichsten Produkte 2018

Neu ist unter anderem, dass Bankkunden bei Missbrauch etwa der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro haften.

Eine Klage gegen VW ist nun weniger mühsam und deutlich günstiger. (Bild: Getty Images)
Eine Klage gegen VW ist nun weniger mühsam und deutlich günstiger. (Bild: Getty Images)

Diesel-Käufer können sich Sammelklage gegen VW anschließen

Zum 1. November trat das neue Sammelklagerecht in Kraft. Dieses räumt Verbänden und Kammern das Recht ein, Musterklagen einzurichten, denen sich Bürger mit gleichgelagertem Schaden anschließen können. Der Vorteil für Verbraucher: Eine Klage wird weniger mühsam und deutlich günstiger. Statt selbst den Schaden vor Gericht beweisen zu müssen, wird der Sachverhalt bei einer Musterfeststellungsklage einmalig für alle gleichartigen Schadensfälle geklärt.

Kinderspielzeug wird sicherer

Bereits im Oktober hatte die EU die Höchstwerte für Blei in Kinderspielzeug verschärft. Seit 4. November gilt auch für Phenol ein geringerer Grenzwert. Phenol steht in Verdacht, das Erbgut zu schädigen. Der chemische Stoff wird unter anderem in Badespielzeug, Tunneln für Kinder oder in Seifenblasen verwendet. Die Änderung gilt für Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und Spielwaren, die in den Mund genommen werden können.

Datenschutzverordnung

Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft. Seit dem 25. Mai 2018 sind die hierin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich. Gestärkt werden sollen durch transparentere Einwilligungserklärungen, dem erweiterten Anwendungsbereich, dem gestärkten Widerrufs- und Auskunftsrecht und vielen weiteren Maßnahmen vor allem die Verbraucherrechte.

Transparentere Kosten

Seit dem 31. Oktober sind Geldinstitute gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden eine sogenannte Entgeldaufstellung zu übermitteln. Darin müssen die Institute leicht verständlich über etwaige Kontokosten informieren.

Streaming-Anbieter müssen ihren Kunden die Inhalte auch im europäischen Ausland zur Verfügung stellen. (Bild: Getty Images)
Streaming-Anbieter müssen ihren Kunden die Inhalte auch im europäischen Ausland zur Verfügung stellen. (Bild: Getty Images)

Netflix & Co. auch im Ausland gucken

Wir erinnern uns: Gerade hat man es sich im Hotel gemütlich gemacht und wollte Filme oder Serien über seinen Streaming-Anbieter angucken – als die bittere Erkenntnis kam, dass die Seiten nicht verfügbar sind.

Kein gutes Geschäftsjahr: Diese Firmen gingen 2018 Pleite

Im europäischen Ausland müssen Netflix, Amazon, Spotify und Co. ihren Kunden seit dem 20. März alle im Preis inbegriffenen Inhalte zur Verfügung stellen.