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Gericht: Schließung von Kosmetikstudios und Massage-Praxen unzulässig

SAARLOUIS (dpa-AFX) - Mehrere Betreiber von Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Saarland haben sich vor Gericht erfolgreich gegen die Schließung ihrer Geschäfte während des Teil-Lockdowns gewehrt. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sieht in dem umfassenden Betriebsverbot "eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung" gegenüber anderen "körpernahen Dienstleistern", wie das Gericht am Montag in Saarlouis zur Entscheidung in Eilverfahren mitteilte (Aktenzeichen 2 B 337/20 und 2 B 340/20).

Es sei nicht nachvollziehbar, wieso unter dem Gesichtspunkt der Pandemiebekämpfung Friseurgeschäfte, Tattoo- und Piercings-Studios geöffnet bleiben dürften, während die Studios der Antragsteller schließen müssen. Nach den bisherigen Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts seien diese nicht relevant für die Verbreitung des Coronavirus, stellte das Gericht fest. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar.

Im Saarland war erst am Montag eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Demnach ist der Betrieb von Tattoo- und Piercing-Studios unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte wieder zulässig. Betreiber von Tattoo- und Piercing-Studios hatten sich in der vergangenen Woche vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erfolgreich gegen die Schließung ihrer Betriebe während des Teil-Lockdowns gewehrt.