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Genossenschaftsbanken stimmen über Änderungen in ihrem Sicherungssystem ab

(Bloomberg) -- Die deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken werden an diesem Donnerstag über Anpassungen an ihrem Sicherungssystem entscheiden. Dabei geht es unter anderem um zu zahlende Beiträge, den schnelleren Start von Prüfungen und die Wahrung von Vertraulichkeit in Krisenfällen. Die Schritte sollen helfen, das System krisenfester zu machen.

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Eine Mitgliederversammlung ist für 13.00 bis etwa 16.30 Uhr angesetzt, wie der Webseite des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) zu entnehmen ist. Änderungen am Statut der Sicherungseinrichtung und der Satzung der BVR Institutssicherung GmbH sind auf der Agenda.

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Der BVR habe “Mitgliedsbanken Vorschläge unterbreitet, wie das Statut der Sicherungseinrichtung und das Klassifizierungssystem zur Beitragsbemessung weiterentwickelt werden können”, sagte BVR-Präsidentin Marija Kolak im Vorfeld bei einer Veranstaltung am Mittwoch.

Das Sicherungssystem der genossenschaftlichen Banken schützt nicht nur die Einlagen der Kunden, sondern beinhaltet auch ein Versprechen der Mitglieder, sich im Krisenfall gegenseitig zu stützen — so dass es erst gar nicht zur Pleite eines angeschlossenen Unternehmens kommt.

Höherer Obolus

Sollten die vom BVR vorgeschlagenen Änderungen durchgewunken werden, kann die Sicherungseinrichtung bei anhaltenden erheblichen Pflichtverletzungen eines Instituts künftig temporär höhere Beiträge anordnen. Eine Verletzung kann beispielsweise eintreten, wenn eine Bank ihren Meldepflichten an das Sicherungssystem nicht nachkommt.

“Ein Institut, das nachweislich Pflichten verletzt hat, trägt höhere Risiken in die Solidargemeinschaft ein. Und wer in eine Solidargemeinschaft höhere Risiken einbringt, sollte doch auch einen höheren Obolus entrichten”, erklärte BVR-Vorstand Daniel Quinten in dem vom Verband herausgegebenen Magazin BankInformation.

Doch nicht nur bei Pflichtverletzungen stehen Änderungen bei den Beiträgen an. Auch grundsätzlich soll das Vorgehen bei der Einstufung von Banken und ihrer Risiken angepasst werden. Grund sind zwischenzeitlich neu eingeführte regulatorische Vorgaben, beispielsweise hinsichtlich des harten Kernkapitals und der so genannten SREP-Zuschläge, die abgebildet werden sollen. Für die überwiegende Mehrheit der Mitgliedsbanken wird sich der Beitrag nicht ändern, verspricht der BVR.

Schnellere Prüfung

Zudem sollen Prüfungen bei einem Institut, die von der Sicherungseinrichtung angeordnet werden, künftig schneller erfolgen können. Bislang vergeht mitunter ein Jahr oder mehr bis zu dem eigentlichen Beginn einer Prüfung, weil eine Eilbedürftigkeit nachgewiesen werden muss. Das soll entfallen.

Anpassungen sind auch bei der Vertraulichkeit zu Präventionsmaßnahmen oder Sanierungen geplant. Bislang sind lediglich Sicherungseinrichtung, der BVR und Gremienmitglieder zur Vertraulichkeit verpflichtet, künftig soll das auch für die betroffenen Instiute gelten. Ausnahmen sind Instanzen, die die Bank aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften informieren muss, etwa den Aufsichtsrat.

“Es ist unser Ziel, die bestehenden Instrumentarien effizienter aufzustellen, um damit in Summe unsere Solidargemeinschaft zu stärken”, sagte Quinten.

Zahlreiche Roadshows

Im Vorfeld der Abstimmung am Donnerstag war der BVR auf eine Roadshow gegangen, um den angeschlossenen Instituten die vorgeschlagenen Änderungen im Detail zu erklären.

In den Schutzumfang der Sicherungseinrichtung sind neben Volksbanken und Raiffeisenbanken auch die DZ Bank, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die BBBank, die genossenschaftlichen Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute der genossenschaftlichen FinanzGruppe wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall eingeschlossen.

Neben den genossenschaftlichen Banken unterhält auch der Sparkassensektor in Deutschland ein Sicherungssystem, im dem sich die Mitglieder versprechen, im Krisenfall einander zu helfen.

(Neu: Äußerungen von Kolak im 3. Absatz)

©2023 Bloomberg L.P.