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Generelle Impf-Abfrage bei der Arbeit offenbar vom Tisch: Nur bestimmte Beschäftigte sollen sagen, ob sie geimpft sind

Müssen Beschäftigte künftig ihrem Chef sagen, ob sie gegen Corona geimpft sind oder nicht? Darüber wird derzeit in der Bundesregierung intensiv diskutiert. Arbeitgeberverbände drängen auf einen solchen personalisierten Auskunftsanspruch, damit Unternehmen zielgerichteter Hygienemaßnahmen umsetzen können, die auch mitunter hohe Kosten verursachen. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) halten das für sinnvoll, prüfen nun die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Nach Informationen von Business Insider aus Regierungskreisen ist ein allgemeiner Auskunftsanspruch für alle Unternehmen aktuell offenbar vom Tisch. Wenn überhaupt ein solcher möglich sei, heißt es, werde dieser nur für bestimmte Berufsgruppen durchsetzbar sein. Konkret im Gespräch sind dem Vernehmen nach Beschäftigte auf Intensivstationen, in Onkologie-Abteilungen, in Pflegeheimen oder der Geriatrie. Auch soll ein Auskunftsanspruch nur solange gelten, wie beispielsweise der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Dann könnte der Anspruch also zeitlich begrenzt für einige Monate gelten. Zuletzt hatte Spahn von sechs Monaten gesprochen.

Recht auf Impfstatus-Abfrage rechtlich heikel

Entschieden sei aber noch nichts, heißt es aus der Bundesregierung. Grundsätzlich sei das Thema rechtlich sehr kompliziert. Derart persönliche Informationen wie das Vorhandensein von Krankheiten oder der Impfstatus sind datenschutzrechtlich besonders geschützt. Kritiker argumentieren, dass bei einem Auskunftsanspruch Ungeimpfte arbeitsrechtliche Folgen zu spüren bekommen könnten, was unverhältnismäßig sei. Verdi-Chef Frank Werneke sprach in diesem Zusammenhang bereits davon, dass es keine "Impfpflicht durch die Hintertüre" geben dürfe.

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Die Mehrheit der Deutschen ist freilich aufgeschlossen. In mehreren Umfragen sprach sich zuletzt eine klare Mehrheit für einen Auskunftsanspruch aus. Für den Zugang zu Innenräumen von Restaurants, Bars oder Kinos werden Gäste bereits nach ihrem Impfstatus gefragt. Warum das dann nicht auch Arbeitgeber können, ist für Befürworter eines Auskunftsanspruchs fraglich.

Eine Alternative zum personalisierten Abfragen sind anonyme Umfragen unter den Beschäftigten. Knackpunkt hier ist freilich, wie ehrlich die Angaben dann gemacht wurden.