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Forderungen nach mehr Sondervermögen - Absicherung im Grundgesetz

BERLIN (dpa-AFX) -Forderungen nach weiteren milliardenschweren Sondervermögen werden auch nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts immer lauter. Damit diese meist kreditfinanzierten Töpfe verfassungsrechtlich unbedenklich sind, sollen sie vorher - ähnlich wie das Sondervermögen für die Bundeswehr - im Grundgesetz verankert werden. Greenpeace will auf diese Weise, dass 100 Milliarden Euro "für Klimaschutz und Innovation" locker gemacht werden, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert ein Sondervermögen für "große öffentliche Investitionen in Infrastruktur".

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte "Zeit Online", dazu gehöre der Ausbau eines Wasserstoffnetzes und der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, der Ausbau der Stromnetze, aber auch Investitionen in Bildungsinfrastruktur, also Kitas und Schulen. Auf einen konkreten Milliardenbetrag will sich der DGB nicht festlegen, verweist aber auf einen früheren Vorschlag, mit dem Gewerkschaften und Industrie einen Fonds in Höhe von 460 Milliarden Euro für die kommenden zehn Jahre ins Spiel gebracht hatten. "Es sind enorme zusätzliche Investitionen notwendig", meinte Fahimi.

Greenpeace-Deutschland-Chef Martin Kaiser will die 100 Milliarden Euro fürs Klima anders als beim Bundeswehr-Sondertopf nicht über Schulden finanzieren, sondern "über eine umweltbezogene Vermögensabgabe und über die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen, wie beispielsweise der steuerlichen Vergünstigung von Diesel". Der Geschäftsführende Vorstand der Umweltorganisation sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", zur Entlastung der Bürger müsse es auch ein Klimageld geben, das aus den Erlösen des Emissionshandels finanziert würde - er rechne mit etwa 200 Euro pro Bürger pro Jahr mit steigender Tendenz.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für ein "Sondervermögen für die Bildung" ausgesprochen und will dafür die Besitzer großer Vermögen zur Kasse bitten. Wenn solche Investitionen im Grundgesetz verankert werden, kann im Fall einer Finanzierung über Kredite die Schuldenbremse umschifft werden. Allerdings ist dafür genau wie für Änderungen an der Schuldenbremse eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich. Dies gilt wegen politischer Differenzen derzeit als unrealistisch.