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FDP will Infektionsschutzgesetz im Bundestag nicht zustimmen

BERLIN (dpa-AFX) - Die FDP wird dem neuen Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an diesem Mittwoch im Bundestag nicht zustimmen - trotz der in letzter Minute von CDU/CSU und SPD noch vorgenommenen Änderungen. "Für uns ist der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte unverändert zu groß", sagte der Fraktionsvorsitzende Christian Lindner am Dienstag in Berlin. "Das bleibt verfassungsrechtlich fragwürdig. Und im Übrigen ist das politisch keine Grundlage, um Akzeptanz dauerhaft zu sichern."

Der Bundestag will an diesem Mittwoch abschließend über das Gesetz beraten. Es soll Entscheidungen der Regierung über Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie auf eine sicherere rechtliche Grundlage stellen.

Die FDP-Fraktion präsentierte am Dienstag einen Änderungsantrag - eine "rechtsstaatlich saubere Alternative", wie der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Marco Buschmann es nannte. Er bemängelte, dass im Regierungsentwurf nach wie vor unklar sei, wann in der Pandemie welche Gegenmaßnahme ergriffen werden dürfe. "Am wesentlichen Problem, an der Unbestimmtheit und damit am An-den-Rand-Drängen des Parlaments, dem man einen Blankoscheck abnehmen will, ändert sich nichts."

Zur Lösung des Problems definiert die FDP in ihrem Antrag drei Stadien - eine normale Infektionslage, ein dynamisches Infektionsgeschehen mit einer exponentiellen Ausbreitung des Virus und eine drohende oder akute nationale Gesundheitsnotlage mit der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems. Für jede dieser drei Stufen werden exakt die zulässigen Gegenmaßnahmen festgelegt.