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FDP: Einzelhandel an möglichst vielen Sonntagen Öffnung erlauben

BERLIN (dpa-AFX) - Die FDP im Bundestag fordert angesichts der schwierigen Lage vieler Einzelhandelsbetriebe eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten. In einem Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion heißt es: "Wir fordern die Länder auf, in ihren Ladenschlussgesetzen die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, den Einzelhandelsunternehmen an möglichst vielen Sonntagen die Öffnung zu erlauben." Es komme nun darauf an, das Grundgesetz so anzupassen, dass Landesrecht allgemein die Öffnung der Einzelhandelsunternehmen ermögliche.

Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft 2020 sei die Situation für die Einzelhändler in den Innenstädten existenzbedrohend, heißt es in dem Papier. "In der Adventszeit ziehen die geschlossenen Weihnachtsmärkte, Kaffees und Restaurants die Kunden nicht in die Städte und der Online-Handel boomt zugleich, auch durch die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit der Online-Angebote."

Exemplarisch sei, dass die meisten Einkäufe im Internet am Sonntag getätigt würden. "Am Sonntag stehen die Kunden auch in der Adventszeit vor geschlossenen Läden in den Innenstädten, und das Risiko ist groß, dass viele kleine Fachgeschäfte und Boutiquen wegen der strukturellen Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Online-Handel nicht überleben werden." Die FDP fordere deshalb eine bundesweite Öffnung der Adventssonntage für den Einzelhandel. "Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen für diese Krisenadventszeit ihre ideologischen Gräben überwinden."

Der FDP-Abgeordnete Manfred Todtenhausen sagte am Mittwoch: "Besonders in diesem Jahr brauchen Geschäfte, die wie der Textilhandel besonders unter den Corona-Schließungen gelitten haben, Anreize für den Kauf in der City. Dazu brauchen wir die Sonntagsöffnung auch ohne Anlassbezug." Dass die Gewerkschaft Verdi kein Entgegenkommen zeige und stattdessen - wie in NRW - gegen verkaufsoffene Sonntage im Advent klage und vom Oberverwaltungsgericht Münster Recht bekomme, schwäche die Position des stationären Einzelhandels.

Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben. Mit einem Eilbeschluss hatte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag die von der Landesregierung vorgesehenen fünf verkaufsoffenen Sonntage untersagt.