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Falsch abgerechnet: Erstes Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Corona-Testzentren eingeleitet

Wie die "Wirtschafts Woche" exklusiv berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Lübeck ein Ermittlungsverfahren gegen einen Betreiber von Corona-Schnelltestzentren eingeleitet. Der Grund: "Verdacht des Betruges in Zusammenhang mit der Durchführung und Abrechnung von Corona-Schnelltests“. Das sollen bestätigten der Wirtschafts Woche sowohl das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein als auch die zuständige Staatsanwaltschaft am Landgericht Lübeck bestätig haben. Um wieviele Testzentren es geht oder wie groß der Umfang des Betrugs ist, hat die Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt.

Bereits am Donnerstag berichteten der NDR, WDR und die „Süddeutsche Zeitung“ über ein Teststellenbetreiber aus Bochum, der mehr Bürgertests bei der zuständige Kassenärztlichen Vereinigung angegeben haben soll, als er tatsächlich durchgeführt hat. Für den Kauf von Corona-Schnelltests erstattet der Bund bis heute sechs Euro, für die Durchführung sogar zwölf bis 15.

Seit Anfang März haben alle Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test. In den vergangenen Monaten hat der Bund über 700 Millionen Euro an private Testanbieter ausgezahlt. Kontrollen, ob diese auch ehrliche Angaben machen fehlten. Nicht nur Apotheken oder Ärzte können testen. Es gibt mittlerweile Testzentren in Nachtclubs, Shisha-Bars oder Spielhallen.

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