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Falk-Prozess: Anwälte weisen Vorwürfe über gekaufte Zeugenaussagen zurück

Ein Kronzeuge im Falk-Prozess hat seine Aussage korrigiert. Ein anderer führt das auf angebotene Millionenzahlungen zurück. Nun reagieren die beschuldigten Anwälte.

Der Erbe des gleichnamigen Stadtplan-Verlags im August im Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts. Foto: dpa
Der Erbe des gleichnamigen Stadtplan-Verlags im August im Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts. Foto: dpa

Der Tag beginnt für Richter Jörn Immerschmitt mit einer Überraschung. Eigentlich soll im Prozess um Alexander Falk, den Erben des Stadtplan-Verlags, an diesem Donnerstag Kronzeuge Etem E. im Mittelpunkt stehen. Doch als Falks Verteidiger Björn Gercke gleich zu Beginn der Verhandlung das Wort erhebt, ist es der Richter, um den es geht.

Immerschmitt leitet das Verfahren um den Multimillionär und soll klären, ob Falk 2009 in einem Hamburger Steakhaus einen Anschlag auf den Anwalt Wolfgang J. in Auftrag gegeben hat. J. hatte zu jener Zeit an einer millionenschweren Klage gegen Falk gearbeitet. Ein Unbekannter lauerte dem Anwalt im Februar 2010 vor dessen Wohnung in Frankfurt auf, richtete eine Pistole auf seinen Oberschenkel und drückte ab. J. überlebte.

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Immerschmitt, so vermuten es nun zumindest Falks Verteidiger, könnte das Opfer besser kennen, als er bislang zu erkennen gegeben hat. Zumindest beschäftige sie seit einiger Zeit, dass beide an der Justus-Liebig-Universität Gießen studiert und beide im selben Jahr ihre Doktorarbeit abgegeben haben. Dass zwei ehemalige Absolventen, die jahrelang zeitgleich an der überschaubaren juristischen Fakultät arbeiteten, sich nicht einmal in einem Seminar über den Weg gelaufen sein sollen: unwahrscheinlich - so zumindest die Sicht der Verteidiger.

Immerschmitt aber will davon nichts wissen. Den Kopf auf die Hand gestützt, schüttelt der Richter schon während Gerckes Ausführungen den Kopf. Dann unterbricht er den Verteidiger und sagt: „Wir kennen uns nicht. Ich weiß nicht, ob wir uns mal gesehen haben. Aber ich wusste bis eben nicht einmal, dass Herr J. dort studiert hat.“ Gercke hakt noch mehrmals nach, aber Immerschmitt bleibt dabei. „Dann müssen wir das wohl so hinnehmen“; sagt Falks Verteidiger.

Doch dabei belassen er und sein Kollege Daniel Wölky es nicht. Falks Verteidiger geraten im Laufe des Tages mehrfach mit dem Richter aneinander, werfen ihm vor, Zeugen unterschiedlich hart anzugehen und mit seinen Anmerkungen ihre Befragung zu stören: „Sie sollten damit aufhören, zumindest wenn Sie den Eindruck der Befangenheit vermeiden möchten“, sagt Wölky.

Nur einmal blickt Falk länger auf

Falk selbst wirkt währenddessen ruhig. Vor dem Prozess lässt der Verlagserbe, die Ärmel seines dunkelblauen Poloshirts nach oben gekrempelt und eine Brille im Haar, seinen Blick durch den Zuschauerraum schweifen. Dort steht ein Bekannter Falks, der mit fragendem Blick einen Daumen hebt. Falk nickt und lächelt – dann hebt er seine Arme, an denen die Handschellen funkeln.

Den Rest des Tages wird er die meiste Zeit auf den Laptop oder die Tischplatte vor sich starren. Nur einmal hebt Falk den Kopf für mehr als nur einen Moment – als Kronzeuge E. ihm unterstellt, eine Bedrohung zu sein.

Falk bestreitet, etwas mit dem Anschlag auf J. zu tun zu haben. E., der an diesem Tag bereits zum sechsten Mal im Zeugenstand sitzt, erzählt eine andere Geschichte. „Sie wissen nicht, wozu dieser Mann fähig ist“, sagt E. in Richtung der Verteidiger. Falk sei eine Bedrohung, auch für seine Familie und ihn.

Die Ermittler ordnen den bulligen Mann mit den Narben auf dem fast glatt rasierten Schädel dem Hamburger Drogenhandel-Milieu zu. Falk hat er über einen gemeinsamen Freund kennen gelernt.

Ein Gericht hatte den Verlagserben im Mai 2008 wegen versuchten gemeinschaftlichen Betrugs und Bilanzfälschung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Gefängnis traf Falk auf B., der dem Multimillionär laut E. Schutz gewährte und über den dann schließlich auch er selbst mit Falk in Kontakt gekommen sei.

Kronzeuge ändert Aussage

E. hatte sich im Sommer 2017 bei der Polizei gemeldet und von dem ominösen Treffen in dem Hamburger Steakhaus berichtet, bei dem auch ein Umschlag mit Geld übergeben worden sein soll. Falk soll B. demnach klare Anweisungen erteilt haben, dass dem Anwalt nichts geschehen dürfe, bevor Falk selbst eine geplante Reise nach Südafrika angetreten habe. Ansonsten würde man schnell auf ihn kommen, soll Falk laut E. gesagt haben.

Doch der Prozess läuft aus Sicht der Ermittler alles andere als glatt. Ein Tonband, auf dem Falk seine Freude über den Schuss ausdrückte, hat sich zumindest in Teilen als manipuliert herausgestellt. Und ein weiterer Zeuge, der die Aussagen von E. zunächst bestätigt hatte, hat sie später wieder zurückgezogen. E., der sein Cousin ist, habe ihn dazu gezwungen, sagte Serhad Y. aus.

Gestützt wurde dies zuletzt von Y.s Ex-Lebensgefährtin, die in der vergangenen Woche als Zeugin aussagte. Sie schilderte, dass Y. ihr im vergangenen Herbst erzählt habe, dass er eine falsche Aussage gemacht hätte und diese nun berichtigen wolle. Für die Staatsanwaltschaft verbleibt damit als zentraler Baustein ihrer Anklage praktisch nur noch die Aussage von E.

E. wiederum behauptet, dass Falk drei Hamburger Anwälte damit beauftragt habe, drei bis vier Millionen Euro zu zahlen, damit er und der zweite Belastungszeuge Serhad Y. ihre Aussagen ändern. Dies will er von Y. erfahren haben, sagte er dem Richter und erklärte so auch, dass Y. seine ursprüngliche Aussage vor Gericht korrigierte.

Eidesstattliche Versicherung zweier Anwälte

Falks Verteidiger fürchten nun offenbar, dass das Gericht der veränderten Aussage von Y. keinen Glauben schenken könnte. So habe der Richter bei dessen Ex-Lebensgefährtin mehrfach eine mögliche finanzielle Motivation für die Veränderung der Aussage hinterfragt. Dagegen ließ er aus Sicht von Falks Anwälten die Behauptungen seines „Lieblingszeugen E.“ ohne kritische Nachfragen passieren.

Am Nachmittag brachten sie deshalb eine eidesstattliche Versicherung zweier Anwälte in den Prozess ein. Die Stellungnahme des dritten Anwalts ist bereits aktenkundig vermerkt. In ihrer eidesstattlichen Versicherung bekräftigen die beiden des „Aussagekaufs“ bezichtigten Juristen nun, dass sie zu keiner Zeit den beiden Kronzeugen Geld oder andere Leistungen für eine Änderung ihrer Falk belastenden Aussagen geboten oder gezahlt haben. Sie wollten damit klarstellen, dass E. lüge.

„Glauben Staatsanwaltschaft und Vorsitzender Richter hier ernsthaft einem zehnfach Vorbestraften, gegen den wegen unmittelbarer Beteiligung am Anschlag gegen den Anwalt Wolfgang J. und wegen Erpressung von Familie Falk ermittelt wird – aber nicht drei Organen der Rechtspflege?“, fragte Falks Verteidiger Gercke.

Es gebe in diesem Verfahren nur einen Zeugen, der nachweislich für seine Aussage bezahlt wurde: Herr E. durch die Kanzleien Clifford Chance und DLA Piper, und zwar vor Beginn der Hauptverhandlung und entgegen den ursprünglichen Belohnungsbedingungen. Zunächst hatten die Kanzleien eine Belohnung für den Fall ausgelobt, dass der Anschlag aufgeklärt wird und es zu einer Verurteilung kommt. Später hatten sie dann lediglich eine Anklage zur Bedingung gemacht.

In der kommenden Woche wird der Prozess mit einer weiteren Befragung des Kronzeugen E. durch Falks Verteidiger fortgesetzt. Dann wird es erneut um die eidesstaatlichen Versicherungen gehen – und um die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen E.

Mehr: Die Staatsanwaltschaft klagt im Dieselskandal sechs weitere VW-Manager wegen Betrugs an. Vor Gericht verantworten sollen sich nun unter anderem auch zwei frühere Motorenchefs.