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EZB will Fusionen zwischen Banken erleichtern

Ein neuer Leitfaden gibt Auskunft, wo Institute mit Nachsicht der Bankenaufseher rechnen können. Auf drei Punkte kommt es für die Geldhäuser dabei an.

Die Bankenaufseher der Europäischen Zentralbank (EZB) wünschen sich seit Langem mehr Zusammenschlüsse unter Kreditinstituten. Doch viele Geldhäuser fürchten, dass die Bankenaufseher solche Pläne mit Hürden wie hohen Kapitalanforderungen und anderen regulatorischen Maßnahmen torpedieren könnten. Nun hat die EZB die endgültige Fassung einen Leitfadens veröffentlicht, in dem sie ihre Erwartungen zu vielen potenziellen Streitpunkten klarstellt.

„Dieser Leitfaden zur Konsolidierung hilft der EZB, verstanden zu werden, macht das Aufsichtshandeln vorhersagbarer und vermeidet Fehleinschätzungen von aufsichtlichen Erwartungen, was allen zugutekommt“, erklärte EZB-Chefbankenaufseher Andrea Enria. Der Italiener hatte mehrfach betont, dass die EZB Fusionen gegenüber viel aufgeschlossener ist, als viele Geldhäuser ihr unterstellen.

Grundsätzlich will die EZB ihren Leitfaden als Ermutigung verstanden wissen. Das wird deutlich, wenn man die Aussagen der EZB zu den Punkten Eigenkapitalpuffer, interne Modelle und negativer Firmenwert ansieht.

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Vor allem die künftigen Eigenkapitalanforderungen machen vielen Instituten Sorgen. Als Konsequenz aus der großen Finanzkrise haben die Bankenaufseher vor allem die Kapitalpuffer für besonders große und komplexe Kreditinstitute erhöht. Das sollte verhindern, dass Banken so groß sind, dass man sie im Krisenfall notgedrungen mit Staatsgeld retten muss, weil ihr Zusammenbruch zu gefährlich für die Wirtschaft wäre. Wie hoch der konkrete Kapitalpuffer einer Bank ausfallen muss, kann die EZB dabei individuell entscheiden.

Die EZB stellt nun klar, dass sie „glaubwürdige Integrationspläne“ nicht dadurch „bestrafen“ wird, dass sie diese individuellen Eigenkapitalvorgaben nach oben setzt. Außerdem stellt sie den Banken in Aussicht, ihnen schon früh im Prozess mitzuteilen, welche Eigenkapitalquoten auf das fusionierte Institut zukommen dürften. Ausgangspunkt ist der gewichtete Durchschnittswert der bisherigen Anforderungen beider Banken vor der Fusion, der dann abhängig von unterschiedlichen Risikofaktoren nach oben oder unten korrigiert werden kann.

Badwill-Akzeptanz kann Fusionen beschleunigen

Ein weiterer Knackpunkt, der gerade für Europas Banken wichtig ist, ist der Umgang mit dem negativen Firmenwert, dem sogenannten Badwill. Darunter versteht man eine Art Sondergewinn, der entsteht, wenn eine Bank ein anderes Institut zu einem Preis übernimmt, der noch unter dem Wert des Eigenkapitals der übernommenen Bank liegt.

Dieser Sondergewinn kann derzeit in vielen Fällen entstehen. Denn der Börsenwert der meisten europäischen Kreditinstitute, der in der Regel der Ausgangspunkt für ein Übernahmeangebot ist, liegt zum Teil deutlich unter dem Buchwert, also dem Wert des Eigenkapitals.

Theoretisch steigert der Badwill also den Gewinn der Käufer-Bank und stärkt damit auch ihr Eigenkapital. Doch diese Sondergewinne stehen zunächst einmal nur auf dem Papier. Deshalb war lange unklar, ob die Bankenaufseher solche Buchgewinne auch akzeptieren.

In ihrem Leitfaden signalisiert die EZB die Bereitschaft dazu – knüpft das aber an einige Bedingungen. So stellen die Aufseher klar: „Es wird generell erwartet, dass potenzielle Gewinne aus dem Badwill nicht an Aktionäre der kombinierten Einheit ausgeschüttet werden, bis die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells sicher bewiesen ist.“

Dennoch halten viele Fachleute wie Felix Becht, Bankenexperte bei PwC Strategy & Deutschland, die Badwill-Stellungnahme der EZB für ein wichtiges Signal: „Das kann ein wichtiger Beschleuniger für Zusammenschlüsse werden“, betont er. Becht hält das für den Versuch der Bankenaufseher, den Banken den nötigen finanziellen Freiraum zu geben, um die hohen Kosten einer Fusion stemmen zu können.

Darauf deuten auch die Ausführungen der EZB zum Badwill hin. Sie erwartet von der Käufer-Bank, dass sie die Badwill-Gewinne dazu nutzt, um „die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells der kombinierten Einheit“ zu stärken. Das ist für die Bankenaufseher dann der Fall, wenn damit die Übernahme- oder Integrationskosten gedeckt werden, oder wenn damit ein größerer Puffer für die Risikovorsorge für faule Kredite geschaffen wird.

Ausnahme für interne Modelle

Der dritte wichtige Punkt aus Sicht von EZB und Banken ist der Umgang mit den internen Risikomodellen von Banken. Gerade große Institute nutzen für die Kalkulation von Risiken häufig eigene individuelle interne Risikomodelle, die von der Aufsicht abgesegnet werden müssen. Wenn zwei Banken fusionieren, kann es kompliziert werden. Die Käufer-Bank darf ihre Modelle nicht unbedingt sofort der übernommenen Bank überstülpen. Die Lizenz, die Modelle der gekauften Bank anzuwenden, hat sie aber streng genommen auch nicht.

In diesem Punkt verspricht die EZB nun, dass Banken für eine Übergangszeit die Modelle weiternutzen dürfen, die vor der Fusion genehmigt waren. Das gibt der fusionierten Bank Zeit, ein Modell für die neue Einheit genehmigen zu lassen.

Mit diesem Schritt verhindert die EZB, dass die fusionierten Banken vorübergehend den Standardansatz für die Risikokalkulation nutzen müssen, wie es kleine Banken tun. Das wäre eine Belastung, weil der Standardansatz in der Regel einen höheren Eigenkapitaleinsatz verlangt.