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Ex-Starunternehmerin Holmes soll Ende Mai ins Gefängnis

SAN FRANCISCO (dpa-AFX) -Die wegen Betrugs verurteilte einstige Starunternehmerin Elizabeth Holmes soll Ende Mai ihre mehr als elfjährige Haftstrafe antreten. Der zuständige Richter in Kalifornien setzte am Mittwoch als Termin dafür den Nachmittag des 30. Mai fest. Zuvor hatte ein Berufungsgericht ihren Antrag abgewiesen, den Haftantritt bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens auszusetzen.

Holmes war Gründerin und Chefin des Start-ups Theranos, mit dem sie Bluttests zu revolutionieren versprach. Bei Theranos reichten angeblich nur wenige Tropfen Blut auch für komplexe Tests. Holmes wurde gefeiert, Theranos erreichte in Finanzierungsrunden eine Bewertung von neun Milliarden Dollar. Doch dann stellte sich heraus, dass die Technologie nicht funktionierte. Holmes und ihr Top-Manager Ramesh Balwani wurden wegen des Vorwurfs verurteilt, Investoren gezielt hinters Licht geführt zu haben.

Ursprünglich sollte Holmes, die während des Verfahrens zwei Kinder bekam, die auf elf Jahre und drei Monate angesetzte Haftstrafe bereits Ende April antreten. Doch mit ihrem Antrag, den Haftbeginn für die Dauer der Berufung auszusetzen, wurde dieser Zeitplan gekippt. Am Dienstag legte der zuständige Richter Edward Davila den Betrag, den Holmes und Balwani Anlegern schulden, auf gut 452 Millionen Dollar fest. Balwani trat seine 13-jährige Haftstrafe bereits an.