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EuGH-Urteil zu Polen: Eine Million Euro Zwangsgeld pro Tag

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Polen zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verurteilt.

Grund für den Schritt ist nach einer Gerichtsmitteilung vom Mittwoch die bisherige Weigerung des Landes, höchstrichterliche Entscheidungen zu umstrittenen Justizreformen umzusetzen.

Konkret geht es dabei insbesondere um die Anordnung, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern zu stoppen. Die Tätigkeit ist nach EuGH-Entscheidungen nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar.

Die Einhaltung der Anordnung vom 14. Juli sei erforderlich, um einen «schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden» von der Rechtsordnung und den Werten der EU abzuwenden, ließ der Vizepräsident des Gerichtshofs am Mittwoch mitteilen. Das Zwangsgeld solle bewirken, dass Polen die Einhaltung nicht hinauszögere.

Empörung in Warschau

Ob die Maßnahmen wirklich ihren Zweck erfüllen, ist allerdings zweifelhaft. Die Regierung in Warschau reagierte empört auf die EuGH-Entscheidung und verurteilte sie als «Erpressung». «Der EuGH verachtet und ignoriert die polnische Verfassung und die Urteile des Verfassungsgerichts komplett», kommentierte Vize-Justizminister Sebastian Kaleta. «Das ist eine weitere Etappe der Operation, die Polen den Einfluss auf seine Staatsform wegnehmen soll. Das ist Usurpation und Erpressung.»

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Der Fraktionschef der nationalkonservativen Regierungspartei PiS, Ryszard Terlecki, sagte auf die Frage, ob Polen nun täglich zahlen werde: «Wir haben noch nichts gezahlt, also keine Panik.»

Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte bereits Anfang der Woche in einem Interview der «Financial Times» gewarnt, sein Land werde nicht «mit der Pistole am Kopf» über seine Justizreformen verhandeln. Der für die Verfahren gegen Polen zuständigen EU-Kommission warf er sogar vor, einen «Dritten Weltkrieg» gegen sein Land zu erwägen. «Wenn sie den Dritten Weltkrieg beginnen, werden wir unsere Rechte mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen», sagte er.

Milliardenschwere Hilfen werden blockiert

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte zuvor deutlich gemacht, dass sie milliardenschwere Corona-Hilfen für Polen so lange blockieren will, bis das Land entscheidende Justizreformen rückgängig gemacht hat. Hintergrund dieser Ankündigung war ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, nach dem Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind.

Diese Entscheidung wird von der EU-Kommission als höchst problematisch angesehen, weil sie der polnischen Regierung einen Vorwand geben könnte, ihr unliebsame Urteile des EuGH zu ignorieren. Bei Finanzangelegenheiten sitzt die EU-Kommission allerdings am längeren Hebel. So ist Polen der größter Netto-Empfänger. Aus dem regulären EU-Haushalt erhielt das Land allein im vergangenen Jahr netto rund 12,4 Milliarden Euro. Zudem rechnet es in den kommenden Jahren mit rund 23,9 Milliarden Euro Corona-Hilfen.

Die jetzt verfügten Strafzahlungen könnte die EU-Kommission theoretisch einfach mit Auszahlungen verrechnen. Sie ist nämlich nicht nur für die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch für die EU-Haushaltsführung verantwortlich.

Die jetzt vom EuGH erlassenen Finanzsanktionen waren von der Brüsseler Behörde am 9. September beantragt worden. «Die Justizsysteme in der gesamten Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein», hatte von der Leyen damals kritisiert.

Disziplinarkammer verstößt laut EuGH gegen EU-Recht

Zuvor hatte der EuGH Mitte Juli entschieden, dass Polen mit der Disziplinarkammer gegen europäisches Recht verstößt. Zudem wurde das Land mit einer einstweiligen Anordnung aufgefordert, die Bestimmungen auszusetzen, mit denen die Disziplinarkammer ermächtigt wird, über Anträge auf Aufhebung der richterlichen Immunität sowie über Fragen zur Beschäftigung und Pensionierung von Richtern zu entscheiden. Der Beschluss betraf zudem noch weitere Bestimmungen des polnischen Rechts, die die Unabhängigkeit von Richter betreffen.

Polen hatte daraufhin angekündigt, dass die umstrittene Disziplinarkammer in ihrer derzeitigen Form abgeschafft werden soll. Die Kammer arbeitete aber weiter alte Fälle ab. Zuletzt hob sie am Mittwoch die Immunität eines ehemaligen Staatsanwalts auf, gegen den wegen möglicher Verstöße in kommunistischer Zeit ermittelt wird.

Die Kammer galt bislang als das Herzstück der von der PiS-Regierung initiierten Justizreformen. Sie kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unliebsame Entscheidungen zu maßregeln.

Bereits am 20. September war Polen wegen des Braunkohle-Abbaus Turow an der Grenze zu Sachsen vom EuGH zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, hieß es damals in einer Anordnung der EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta. Deshalb müsse Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500.000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen.