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EuGH urteilt zur Finanzierung der Fehmarnbelt-Verbindung

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Sind staatliche Gelder für die geplante Verbindung durch den Fehmarnbelt zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark mit EU-Recht vereinbar? Dieser Frage widmet sich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das am Mittwoch (9.30 Uhr) bekanntgegeben werden soll. Konkret sind zwei Entscheidungen der EU-Kommission strittig, bei denen es um Unterstützung für Straßen- und Eisenbahnanbindungen in Dänemark - die sogenannte Hinterlandanbindung - und die sogenannte Festverbindung - ein geplanter 20 Kilometer langer Bahn- und Autotunnel zwischen dem deutschen Puttgarden und dem dänischen Rødby - geht (Rechtssachen C-174/19 und C-175/19).

Mehrere Fährbetreiber klagen gegen von Dänemark zugesagte staatliche Hilfen und kritisieren Wettbewerbsverzerrung. Ihre Klage richtet sich gegen die EU-Kommission. Diese hatte unter anderem argumentiert, die Verbindung sei wichtig für eine Achse zwischen Mitteleuropa und Skandinavien und unterstütze somit ein wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, daher sei die vorgesehene Finanzierung mit EU-Recht vereinbar.

Das EU-Gericht gab den Reedereien 2018 in wichtigen Punkten Recht. Nach einem nicht bindenden aber wichtigen Gutachten von Generalanwalt Giovanni Pitruzzella könnte dieses Urteil Bestand haben. Allerdings laufen inzwischen nach Angaben des EuGH weitere Klagen gegen die Beihilfen, so dass sich der Rechtsstreit noch Jahre hinziehen könnte.