Werbung
Deutsche Märkte schließen in 7 Stunden 50 Minuten
  • DAX

    18.018,67
    +101,39 (+0,57%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.963,74
    +24,73 (+0,50%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.355,70
    +13,20 (+0,56%)
     
  • EUR/USD

    1,0734
    +0,0001 (+0,01%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.963,04
    +250,02 (+0,42%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.389,23
    -7,31 (-0,52%)
     
  • Öl (Brent)

    84,07
    +0,50 (+0,60%)
     
  • MDAX

    26.263,86
    +220,68 (+0,85%)
     
  • TecDAX

    3.296,69
    +29,93 (+0,92%)
     
  • SDAX

    14.250,35
    +254,58 (+1,82%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.129,25
    +50,39 (+0,62%)
     
  • CAC 40

    8.039,68
    +23,03 (+0,29%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

EuGH stärkt Rechte von Flugreisenden bei Verspätungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden nun auch bei verspäteten Anschlussflügen gestärkt. Für den Anspruch einer Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro ist die Verspätung am Endziel maßgeblich und nicht die Verspätung zum Zeitpunkt des Abflugs, wie der EuGH in einem Urteil entschied.

Im aktuellen Fall siegte damit eine deutsche Reisende. Sie hatte mit Air France einen Flug von Bremen über Paris und Brasilien nach Paraguay gebucht. Da der Flug in Bremen mit einer zweieinhalbstündigen Verspätung startete, verpasste die Frau ihre beiden Anschlussflüge und kam in Paraguay mit einer über elfstündigen Verspätung an. Air France hatte die Ausgleichszahlung mit der Begründung verweigert, entscheidend sei die Verspätung beim Abflug und nicht bei der Ankunft.