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EuGH soll über Lohn von bayerischer Leiharbeiterin entscheiden

ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage einer bayerischen Leiharbeiterin auf gleichen Lohn dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Nun soll der EuGH klären, ob in Tarifverträgen schlechtere Bezahlung von Leiharbeitern vereinbart werden darf. Rechtlich geht es um die Frage, ob per Tarifvertrag vom Gleichheitsgrundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abgewichen werden darf, wie das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt mitteilte.

Anlass sind die Tarifverträge, die der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit mehreren DGB-Gewerkschaften geschlossen hat, unter anderem Verdi. Die Frau ist Verdi-Mitglied, sie arbeitete von 2016 bis 2017 im Auslieferungslager eines Einzelhändlers. Sie verdiente 9,23 Euro brutto pro Stunde, die fest angestellten Kolleginnen und Kollegen dagegen fast die Hälfte mehr: 13,64 Euro.

In der ersten und zweiten Instanz hatten Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Nürnberg die Klage abgewiesen.