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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekommt am ersten Arbeitstag Gehaltserhöhung

Ursula von der Leyen ist erst seit wenigen Tagen offiziell Präsidentin der Europäischen Kommission. Doch schon jetzt freut sie sich auf eine Gehaltserhöhung.

Ursula von der Leyen bei eine Rede (Bild: ddp/abaca press)
Ursula von der Leyen bei eine Rede (Bild: ddp/abaca press)

Viel geleistet als neue EU-Kommissionspräsidentin hat Ursula von der Leyen noch nicht. Die deutsche Politikerin ist zwar bereits Mitte Juli zur Präsidentin der Europäischen Kommission gewählt worden, offiziell im Amt ist sie aber erst seit dem 1. Dezember. Auf eine Gehaltserhöhung kann sie sich aber trotzdem schon freuen. Die hat die EU-Kommission nämlich einen Tag später verkündet, am ersten Arbeitstag der EU-Kommissionschefin.

Wie die Bild berichtet, bekommt von der Leyen zwei Prozent mehr Geld. Damit steigt ihr Grundgehalt auf 28.641 Euro brutto im Monat. Das ist ein Plus von 560 Euro. Hinzu kommen steuerfreie Zulagen, weshalb sie mit einer monatlichen Vergütung von 33.400 Euro rechnen kann.

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Die Kommissionspräsidentin ist nicht die einzige, die eine Gehaltserhöhung bekommen hat. Sie gilt für alle EU-Abgeordneten und -Bediensteten. Denn die Bezüge werden jährlich am Jahresende rückwirkend zum 1. Juli angepasst, so die Bild. Grundlage der Anpassung seien neben der Entwicklung der Gehälter des öffentlichen Dienstes in einigen EU-Ländern auch die Lebenshaltungskosten in Brüssel und Luxemburg.

Von der Leyens politische Agenda

Ursula von der Leyen war vor dem Wechsel in die EU-Politik Verteidigungsministerin in der deutschen Bundespolitik. Als EU-Kommissionspräsidentin will sie sich mit dem Klimawandel und der Migration den beiden drängendsten Problemen unserer Zeit widmen. In der Sozialpolitik strebt sie "faire Mindestlöhne" an, während sie die EU außen- und verteidigungspolitisch mit einer "Armee der Europäer" stärken möchte. Auch eine bessere Beteiligung der EU-Bürger an politischen Entscheidungen, eine Digitalsteuer und nicht zuletzt eine verstärkte Haftung von Anbietern digitaler Dienste gehören zu ihrer Agenda.