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EU-Kommission: Wohl auch 2022 keine Rückkehr zu Schuldenregeln

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Wegen der Corona-Wirtschaftskrise hält es die EU-Kommission nach jetzigem Stand für nötig, die europäischen Schulden- und Defizitregeln auch im kommenden Jahr auszusetzen. Die Rückkehr zu den Regeln sollte sich an der wirtschaftlichen Erholung im Vergleich zu 2019 orientieren, erklärte die Kommission am Mittwoch in Brüssel. "Die derzeitigen vorläufigen Indikatoren legen nahe, die allgemeine Ausweichklausel auch 2022 angewendet werden und 2023 zurückgenommen werden sollte."

Ihre eigentliche Empfehlung dazu will die Kommission aber erst auf Grundlage der Konjunkturdaten im Mai abgeben. Die Entscheidung liegt dann bei den EU-Staaten. Die sogenannte allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts wurde im März 2020 erstmals überhaupt aktiviert. Damit müssen die EU-Staaten die Schulden- und Defizitregeln - nicht mehr als 60 Prozent Schuldenquote und nicht mehr als 3 Prozent Haushaltsdefizit gemessen an der Wirtschaftsleistung - offiziell nicht einhalten und können sich stärker verschulden, um ihrer Wirtschaft unter die Arme zu greifen.