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Erste deutsche Anlegerklage gegen Wirecard eingereicht

Ein Gericht soll nun entscheiden, ob sich der Zahlungsdienstleister gegenüber seinen Aktionären schadensersatzpflichtig gemacht hat. Deren Anwalt ist zuversichtlich.

Wirecard steht wegen der Kursturbulenzen der erste deutsche Rechtsstreit mit Anlegern ins Haus. Die Anwaltskanzlei Tilp reichte Klage gegen den Zahlungsabwickler ein und stellte einen Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens, wie die Kanzlei am Mittwoch mitteilte.

„Das Maß ist jetzt voll“, sagte Anwalt Maximilian Weiss. „Wir haben nunmehr alle rechtlich erforderlichen Fakten beieinander und können diese belegen – daher messen wir der von uns eingereichten Klage hohe Erfolgschancen bei.“ Er gehe davon aus, dass institutionelle Anleger wie Fondsgesellschaften zu den Klägern gehören.

Wirecard habe falsche, unterlassene und unvollständige Kapitalmarktinformationen gegenüber den Aktionären gegeben und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht, sagte Weiss. Betroffen seien alle Aktienkäufe vom 24. Februar 2016 bis 27. April 2020. Alleine durch die Kommunikation rund um die KPMG-Sonderprüfung sei zeitweise ein Börsenwert von mehr als fünf Milliarden Euro vernichtet worden.

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Der Konzern wies die Vorwürfe der Anlegeranwälte und die geltend gemachten Schadensersatzansprüche zurück. „Wirecard hat zu allen Zeiten nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend der gesetzlichen Informationspflichten kommuniziert“, erklärte das Unternehmen. Man werde sich gegen die Klage zur Wehr setzen.

Die Meldung über die Anlegerklage gegen Wirecard wirkte sich negativ auf den Aktienkurs der Firma aus. Die Papiere verloren bis zu sechs Prozent auf 81,38 Euro und waren somit das Schlusslicht im Dax.

Bei einer Musterfeststellungsklage handelt es sich um eine Art Sammelklage, bei der einer im Namen von vielen klagt. Tilp führt seit September 2018 eine Musterklage gegen VW wegen des Dieselskandals am Oberlandesgericht Braunschweig. Musterkläger ist die Fondsgesellschaft Deka, die auch zu den Großaktionären bei Wirecard gehört und die den Rücktritt von Wirecard-Chef Markus Braun fordert. In den USA läuft bereits sei dem vergangenen Jahr eine Sammelklage gegen Wirecard.

Die Bafin hatte bereits am Dienstag mitgeteilt, dass sie prüfe, ob Wirecard vor der Veröffentlichung des KPMG-Berichts Anleger falsch informiert hat. Sollte der Bericht Aussagen enthalten, „die möglicherweise im Widerspruch zu dem stehen, was die Wirecard AG im Vorfeld kommuniziert hat“, werde die Behörde gegen den Konzern wegen irreführender Kommunikation vorgehen, kündigte Bafin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele an.

„Soweit wir Anhaltspunkte diesbezüglich finden, werden wir unverzüglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen“, sagte Roegele. „Das gilt natürlich auch, wenn wir feststellen, dass unsere eigenen Untersuchungsbefugnisse nicht weitreichend genug sind und entsprechend Staatsanwaltschaft und Polizei erforderlich sind, um weitergehende Untersuchungen zu ermöglichen.“

Auf Handelsblatt-Anfrage erklärt der Zahlungsdienstleister aus Aschheim bei München, er stehe in regelmäßigem Kontakt mit der Finanzaufsicht und unterstütze alle Informationsanforderungen vollumfänglich.

„Dem Unternehmen ist bewusst, dass die Kursbewegungen nach Veröffentlichung des KPMG-Reports von der Bafin grundsätzlich analysiert werden. Wirecard ist überzeugt, allen Informationspflichten entsprochen zu haben“, so der Konzern weiter.