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Erkältung am Arbeitsplatz: Diese Rechte hat ein Arbeitnehmer

Hat sich ein Arbeitnehmer erkältet, darf er sich nach Vorlage eines Attests freinehmen. Oder kann sein Chef die Bescheinigung ablehnen? Und welche Rechte haben überhaupt die gesunden Kollegen? Wir zeigen, was im Falle einer Erkältung am Arbeitsplatz erlaubt und was verboten ist.

Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer bei Erkältung? (Symbolbild: Getty Images)
Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer bei Erkältung? (Symbolbild: Getty Images)

Herbstzeit ist Erkältungszeit. Das ist lästig für die Betroffenen wie für die Menschen im näheren Umfeld. Vor allem am Arbeitsplatz können Schniefen, Husten, geschweige denn die Gefahr einer Ansteckung die Kollegen auf die Palme bringen. Die Alternative wäre, sich krankschreiben zu lassen. Oder kann der Chef dieses Vorhaben vereiteln, indem er den Arbeitnehmer trotz Krankmeldung zur Arbeit auffordert?

Ist der Kranke wirklich krank?

Tatsächlich kann der Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung ablehnen und den kranken Mitarbeiter zur Arbeit einbestellen. Allerdings nur dann, wenn er berechtigte Zweifel an der Krankheit hegt - und diese muss er begründen können. Dafür stehen ihm mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Zum Beispiel kann er den Betriebsarzt einschalten, oder er informiert den medizinischen Dienst der Krankenkasse.

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Haben sich die Zweifel bestätigt, kann das für den vermeintlich kranken Arbeitnehmer böse enden. Denn wer sich krank meldet, dies aber nicht ist, handelt gewissermaßen betrügerisch. Wird er dabei ertappt, droht ihm schlimmstenfalls eine Kündigung. Es wäre nicht das erste Mal, wie der Fall eines Arbeitnehmers in Köln beweist. Der lag nicht krank zu Hause im Bett, sondern feierte quicklebendig auf einer Geburtstagsfeier. Der Chef erfuhr davon und kündigte ihm.

Wie kann und soll sich ein gesunder Mitarbeiter im Falle eines kranken verhalten? (Symbolbild: Getty Images)
Wie kann und soll sich ein gesunder Mitarbeiter im Falle eines kranken verhalten? (Symbolbild: Getty Images)

Ist der Arbeitnehmer andererseits tatsächlich und offensichtlich krank, steht der Arbeitgeber in der Pflicht, ihn von der Arbeit zu befreien. Tut er das nicht, kann er für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden. Denn er hätte fahrlässig gehandelt, ein kranker Arbeitnehmer stellt eine Gefahr für sich und seine Kollegen dar.

Was können die Gesunden tun?

Apropos Kollegen! Was haben die eigentlich zu melden? Jede Menge. Ein gesunder Mitarbeiter kann auf ein keimfreies Arbeitsumfeld bestehen. Nur: Sollte er das auch wirklich tun oder würde er sich mit einer Beschwerde ins eigene Fleisch schneiden? Der Chef hat zwar eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Bei einer Beschwerde kann er dem sich Beklagenden aber auch einen anderen, keimfreien Raum anbieten. Da ist es vielleicht doch besser, im gleichen Raum gegenüber einer Bazillenschleuder zu sitzen, als möglicherweise im Keller zu arbeiten.