Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    39.631,06
    +47,98 (+0,12%)
     
  • Dow Jones 30

    39.169,52
    +50,66 (+0,13%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.826,57
    +1.259,78 (+2,19%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.351,46
    +49,39 (+3,79%)
     
  • Nasdaq Compositive

    17.879,30
    +146,70 (+0,83%)
     
  • S&P 500

    5.475,09
    +14,61 (+0,27%)
     

Erbschein beantragen: Wann ihr den Erbnachweis braucht – und wie ihr ihn erhaltet

Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen Hinterbliebene nicht nur ihre Trauer bewältigen. - Copyright: Getty Images
Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen Hinterbliebene nicht nur ihre Trauer bewältigen. - Copyright: Getty Images

Sich um eine Erbschaft zu kümmern, ist keine sonderlich schöne Angelegenheit. Doch wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen in ihrer Trauer vor einer ganzen Reihe an organisatorischen Herausforderungen. Auch mit dem Nachlass sollten sich Familienmitglieder in den Wochen nach dem Todesfall auseinandersetzen. In einigen Fällen müssen sie dazu einen Erbschein beantragen.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das die Erben einer verstorbenen Person und deren Erbanteil ausweist. Die Antragssteller benötigen ihn, um ihr Erbe zum Beispiel gegenüber Behörden oder Banken nachzuweisen. Der Erbschein aber wird nicht automatisch erstellt, sondern muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Bevor das Gericht über den Antrag eines Erbens entscheidet, werden die Angaben überprüft und gegebenenfalls weitere vom Erbe betroffene Personen benachrichtigt.

WERBUNG

Erbschein ist allerdings nicht gleich Erbschein. Laut der Plattform "Erblotse.de" gibt es sie in verschiedenen Varianten:

  • Alleinerbschein: Erbnachweis für Alleinerben

  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Auf Antrag eines Erben ausgestellter Erbnachweis, der alle Erben und deren Anteile aufführt

  • Teilerbschein: Erbnachweis für ein Mitglied der Erbgemeinschaft, das den individuellen Erbanteil ausweist

  • Gegenständlich beschränkter Erbschein: Erbnachweis, der auf das deutsche Vermögen beschränkt ist

  • Fremdrechtserbschein: Erbnachweis für eine Erbschaft nach ausländischem Recht, wobei jedoch nur das deutsche Vermögen beachtet wird

  • Europäisches Nachlasszeugnis: Erbnachweis für Vermögen im europäischen Ausland, der zusätzlich zu einem Erbschein beantragt werden muss

Wann muss man einen Erbschein beantragen?

Nicht in allen Fällen ist ein Erbschein notwendig, um den Nachlass einer verstorbenen Person zu verwalten. Laut "Stiftung Warentest" reicht auch ein notarielles Testament als Nachweis aus. Dafür muss der Erblasser, also der Verfasser eines Testaments, einem Notar seinen letzten Willen erklären. Auch ein handschriftlich verfasstes Testament gilt als Erbnachweis – sofern eine beglaubigte Kopie und ein amtsgerichtliches Eröffnungsprotokoll vorliegen. Mit letzterem ist ein Protokoll der Testamentseröffnung gemeint. Bei diesem Vorgang informiert das Gericht die Erben über Inhalt des Testaments.

Ein Testament ersetzt den Schein aber nicht immer: Bei Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Dokuments, verlangen Banken und Behörden häufig dennoch einen Erbschein. Gerade Geldinstitute sind in dieser Hinsicht oftmals besonders vorsichtig. Wenn also Unklarheiten in Bezug auf das Testament bestehen, tun Erben unter Umständen gut daran, trotzdem einen Erbschein zu beantragen. So können sie einem möglicherweise langwierigen Verfahren vorbeugen.

Sonderfall Vorsorgevollmacht: Es ist möglich, eine Kontovollmacht über den Tod hinaus gelten zu lassen. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte auch ohne Erbschein oder Testament auf die Konten der verstorbenen Person zugreifen.

So beantragt ihr einen Erbschein – und diese Dokumente braucht ihr dazu

Bevor ihr einen Erbschein beantragt, solltet ihr euch eine wichtige Frage stellen: Nehme ich das Erbe an? Mit einem Antrag tut ihr das nämlich automatisch – auch vor Ablauf der sechswöchigen Frist. Damit nehmt ihr neben dem Erbe auch etwaige Schulden der verstorbenen Person an. Falls ihr das Erbe antretet, solltet ihr den Antrag außerdem möglichst früh stellen. Da das Gericht die Unterlagen sorgfältig überprüft und in diesem Zuge auch mögliche Miterben informiert, kann es bis zur Ausstellung des Scheins mehrere Wochen dauern.

Einen Erbnachweis erhalten Erben beim zuständigen Nachlassgericht. Dabei handelt es sich um das Amtsgericht im letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Den Erbschein müssen die Erben persönlich beantragen und, so "Finanztip", zudem eine eidesstattliche Verfügung abgeben. Sie können sich aber auch über einen Notar an das Amtsgericht wenden. Wenn mehrere Personen sich das Erbe teilen, können sie den Antrag auch gemeinsam stellen.

Da man in einigen Amtsgerichten einen Termin benötigt, ist es zudem ratsam, sich vorher telefonisch zu melden. Bei dieser Gelegenheit könnt ihr auch gleich in Erfahrung bringen, welche Dokumente ihr für den Antrag benötigt. Dazu gehören nach Informationen der Volksbank:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers

  • Sterbeurkunde

  • Familienstammbuch

  • Name und Anschrift der Miterben

  • Falls sie vorliegen: Testamente oder Erbverträge

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten für einen Erbscheinantrag hängen vom Vermögen der verstorbenen Person ab. Je höher der Wert des Nachlasses, desto mehr kostet die Ausstellung des Erbscheins. Um diesen Wert zu ermitteln, verlangt das Gericht ein Nachlassverzeichnis, in dem das Vermögen der verstorbenen Person aufgeführt wird. Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen oder Bayern, bieten dazu Mustervorlagen an.

Die Gesamtkosten berechnen sich aus den gleich hohen Gebühren für Erbschein und eidesstattliche Verfügung. Dem Gerichts- und Notarkostengesetz lassen sich die entsprechenden Zahlen entnehmen, hier ein Auszug der Gebührentabelle: