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Entspannung im Handelsstreit - Keine EU-Zölle mehr auf US-Hummer

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Im Handelsstreit zwischen den USA und der EU gibt es ein Zeichen der Entspannung. Wie beide Seiten am Freitagabend mitteilten, habe man sich auf mehrere Zollerleichterungen geeinigt.

Das Abkommen sehe unter anderem vor, dass US-Unternehmen rückwirkend vom 1. August an keine Zölle mehr auf lebenden und gefrorenen Hummer zahlen müssen. 2017 hatten US-Importe dieser Produkte in die EU demnach einen Wert von mehr als 111 Millionen US-Dollar (gut 94 Mio Euro).

Washington fordert schon lange, die Zölle auf Hummer aufzuheben. Noch Anfang Juni hatte US-Präsident Donald Trump sich über die Zölle beschwert. Im Gegenzug drohte er der EU mit neuen Strafzöllen auf Autoimporte. Nun sollen die Zölle zunächst für fünf Jahre, möglichst aber unbefristet wegfallen.

Für die EU fallen rückwirkend zum 1. August 50 Prozent der Zölle unter anderem auf Zigarettenanzünder, bestimmte Fertiggerichte und Treibladungspulver weg. Es handele sich um Produkte von einem jährlichen durchschnittlichen Handelsumfang in Höhe von 160 Millionen US-Dollar (rund 136 Mio Euro).

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EU-Handelskommissar Phil Hogan und der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer bezeichneten den Deal als Teil des sich bessernden Verhältnisses beider Seiten. Er solle nur der Anfang eines Prozesses sein, der zu weiteren Abkommen führe.

Bereits vor gut einer Woche hatten sich die Handelsspannungen zwischen den USA und der EU etwas gelockert, weil Washington überraschend auf eine mögliche Verschärfung seiner Strafzölle verzichtete. So werden vom 1. September an lediglich auch auf Marmeladen aus Deutschland und Frankreich bei der Einfuhr Sonderabgaben in Höhe von 25 Prozent erhoben. Zusatzzölle auf griechischen Käse und Kekse aus Großbritannien fallen dafür weg.

Dabei hatte ein im Juni veröffentlichter Vorschlag Lighthizers eigentlich vorgesehen, wegen des anhalten Streits um EU-Subventionen für den Flugzeugbauer Airbus <NL0000235190> Produkte wie Bier, Schokolade, Oliven und Gin mit zusätzlichen Zöllen von bis zu 100 Prozent zu belegen.