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Entscheidung über Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin fällt

BERLIN (dpa-AFX) -Der Bundestag entscheidet am Donnerstag (20.15 Uhr) über die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in Berlin. Wegen zahlreicher Pannen sollen die Bürger nach dem Willen der Ampel-Koalition in 431 Wahlbezirken erneut entscheiden können. Betroffen sind 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen.

Wann die Wiederholung stattfinden wird, ist offen. Es wird erwartet, dass nach der Parlamentsentscheidung das Bundesverfassungsgericht angerufen wird.

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend geschlossen werden mussten. Vielerorts blieben die Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden die Stimmabgabe zu ermöglichen.

Die Verwaltung war heillos überfordert, weil parallel zum Bundestag auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt wurden. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne.

Über die Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus wird am kommenden Mittwoch (16.) das Berliner Verfassungsgericht entscheiden. Es zeichnet sich ab, dass die Wahl des Landesparlaments komplett wiederholt wird.