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EEG-Novelle auf der Zielgeraden: Kabinett wird Gesetz voraussichtlich Mittwoch beschließen

In Kürze soll der Kabinettsbeschluss erfolgen. Einige Fragen werden sich aber wohl erst im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens klären lassen.

Nach dem Auslaufen der Förderung ist die Zukunft von EEG-Anlagen ungewiss. Foto: dpa
Nach dem Auslaufen der Förderung ist die Zukunft von EEG-Anlagen ungewiss. Foto: dpa

Der Plan war ambitioniert, aber er scheint aufzugehen: Als Ende August der Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorlag, mochte kaum jemand daran glauben, dass der Kabinettsbeschluss nur gut drei Wochen später erfolgen würde. Doch nun deutet alles darauf hin, dass genau das gelingt. In Regierungskreisen hieß es am Dienstag, die EEG-Novelle werde voraussichtlich am Mittwoch vom Kabinett beschlossen.

Zu den Punkten, um die bis zuletzt gerungen wurde, zählt eine Regelung für Altanlagen, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen. Gerade seitens der SPD gibt es hier Druck, für Anschlussregelungen zu sorgen, um den Anlagen ein auskömmliches „zweites Leben“ nach der EEG-Förderung zu ermöglichen. Auch um Regelungen für das sogenannte Repowering wird gerungen. Als Repowering wird der Ersatz alter Anlagen durch moderne, leistungsfähigere Anlagen bezeichnet.

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Unterstützung für solche Bestrebungen kommt aus dem Gewerkschaftslager. „Im kommenden Jahr fallen erhebliche Mengen an installierter Windkraftkapazität aus der EEG-Förderung heraus. Hier müssen klare Perspektiven her“, sagte Stefan Körzell, Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), dem Handelsblatt.

Auch das Repowering biete „enorme Potenziale“. Es könne „zu einer wichtigen Stütze beim Ausbau der erneuerbaren Energien werden“, so Körzell. „Doch dazu bedarf es politischer Unterstützung. Der Bundesrat hat dazu sehr konkrete Vorschläge gemacht. Allein durch eine Vereinfachung der Planungsprozesse könnte man dem Thema Repowering Schub geben. Minister Altmaier sollte sich der Sache rasch annehmen“, forderte Körzell.

Aus Sicht des DGB-Vorstands sind die Ausbauziele für die Erneuerbaren nicht hoch genug. „Die Bundesregierung geht von einem Stromverbrauch von 580 Terawattstunden im Jahr 2030 aus. Das ist aus unserer Sicht deutlich zu niedrig gegriffen“, sagte Körzell.

„Wenn wir den Weg zur Klimaneutralität beschreiten, brauchen wir grünen Wasserstoff in großer Menge. Für dessen Produktion sind enorme Mengen an Strom aus erneuerbaren Quellen erforderlich“, so der DGB-Vorstand.

Die Windkraft sei dafür prädestiniert. „Das muss sich dann aber auch in den Ausbauzielen widerspiegeln. Die EEG-Novelle von Bundeswirtschaftsminister Altmaier greift da aus unserer Sicht zu kurz. Wir sehen noch Luft nach oben“, sagte Körzell.

Auch andere Akteure wünschen sich höhere Ausbauziele. Die Ausbauziele und Ausschreibungsvolumina müssten an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden, etwa an die mögliche Verschärfung der EU-Klimaziele oder die Erhöhung von Verbrauchsprognosen, sagte Matthias Zelinger vom VDMA, dem Branchenverband der Maschinenbauer.

Außerdem müsse der Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern für Flächen und Genehmigungen verbessert werden. „Nur wenn die Länder die notwendigen Flächen zur Verfügung stellen, können die bundesweiten Ziele erreicht werden“, sagte Zelinger.

EEG-Novelle tritt 2021 in Kraft

In diesem Punkt sieht auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) noch Handlungsbedarf. „Die Zusammenarbeit und Koordination von Bund, Ländern und Kommunen muss deutlich intensiviert werden. Dies gilt insbesondere für die Identifizierung möglicher Standorte, die Erschließung und Nutzbarmachung dieser Standorte sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren“, hatte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae kürzlich gesagt.

Bislang sei in der Novelle nur vorgesehen, Berichtspflichten weiterzuentwickeln. „Bundesregierung und Gesetzgeber sollten hier konkretere Vorschläge unterbreiten, um eine umfassende Koordination sicherzustellen“, empfahl Andreae.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren besteht also noch Raum für Anpassungen der EEG-Novelle. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2021 geplant.