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DOSB prüft Bundesfinanzhof-Urteil zum Steuerprivileg für Vereine

FRANKFURT (dpa-AFX) - Der Deutsche Olympische Sportbund will sich grundlegend mit möglichen Folgen des neuen Grundsatzurteils des Bundesfinanzhofs (BFH) zum traditionellen Steuerprivileg für Sportvereine beschäftigen. Aus diesem Grund wird der Arbeitskreis Gemeinnützigkeit am Montag zusammenkommen, zu dem Vertreter aus Vereinen und Verbänden sowie Finanzexperten und Steuerjuristen gehören, teilte der DOSB auf dpa-Anfrage mit.

Entgegen der bisher von den Finanzämtern geübten Praxis sind Angebote von Sportvereinen an ihre Mitglieder gegen allgemeine Mitgliedsbeiträge "steuerbar", hatte das höchste deutsche Steuergericht in München festgestellt. Demnach kommt es "durch die nunmehr versagte Steuerbefreiung zu einer Umsatzsteuerpflicht". Sportvereine müssen also laut BFH damit rechnen, "dass die Rechtsprechung ihre Leistungen an Mitglieder ohne Berufungsmöglichkeit als umsatzsteuerpflichtig ansieht".

In einer Stellungnahme dazu hatte der DOSB verlauten lassen, dass nach erster Einschätzung des Dachverbandes nicht die überwiegende Mehrheit der rund 90 000 Vereine davon betroffen sei. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die fortbestehende Umsatzsteuerfreiheit der Mitgliedsbeiträge. Berührt seien vielmehr die Interessen derjenigen, die nach Einzelfallprüfung aus steuerlichen Gründen für eine Mehrwertsteuerpflicht optiert hatten oder umgekehrt Leistungen umsatzsteuerfrei gestellt haben, die aber steuerpflichtig seien.