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Diese WhatsApp-Regeln sollten Nutzer kennen

Nutzungsbedingungen sind ein nerviges Übel, das die meisten von uns mit einem “Akzeptieren“ weg klicken, ohne mehr als die Headline zu lesen. Doch vielleicht sollten User doch mal einen etwas genaueren Blick auf die Nutzungsbedingungen ihrer Lieblings-Apps werfen. Bei WhatsApp verstecken sich in der Textwüste nämlich wichtige Regeln.

A close up of a woman messaging her friends using her smartphone in a cafe.
Messenger-Apps wie WhatsApp hat fast jeder auf seinem Smartphone. (Symbolbild: Getty Images)

WhatsApp ist eine der beliebtesten Apps auf dem Smartphone. Rund 1,2 Milliarden Menschen nutzen weltweit den praktischen Messenger-Dienst, der zu Facebook gehört. Was viele nicht wissen: WhatsApp hat ein ganzes Bündel Nutzer-Regeln, die bei Nichtbeachtung zu einer dauerhaften Kontosperre und unter Umständen sogar zu einer Geldstrafe führen können. Höchste Zeit also, sich einen Überblick über die Messenger-Netiquette zu verschaffen. Diese Regeln sollten WhatsApp-Nutzer kennen:

Böse Gerüchte und Fake-News sind unzulässig

Wer schlecht über andere redet oder gar fiese Gerüchte und Verleumdungen in die Welt setzt, wird von WhatsApp verbannt. So darf der Messenger nicht zum “Veröffentlichen von Unwahrheiten, Falschdarstellungen oder irreführenden Aussagen” genutzt werden.

Keine Aufrufe zur Gewalt

Jegliche Form von Aggressivität und “Verherrlichung von Gewalt und Verbrechen“ wird von WhatsApp streng bestraft. Dazu zählen Belästigungen, Drohungen, Einschüchterungen und ähnliche Praktiken. Auch bei Beleidigungen und Inhalten, die in irgendeiner Form “obszön, beleidigend, (...) rassistisch oder ethnisch anstößig“ sind, wird der User verbannt.

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Kettenbriefe und falsche Identitäten sind streng verboten

Es gab mal eine Zeit, da waren Kettenbriefe vor allem per Email beliebt. Mittlerweile ist es illegal. Wer heute noch mit dem Gedanken spielt, über den Messenger “unzulässige Mitteilungen wie Massennachrichten“ weiterzuleiten, macht sich sogar strafbar. Falsche Identitäten sind bei WhatsApp ebenfalls verboten.

Vorsicht vor Urheberrechtsverletzungen

Fotos und Video über WhatsApp zu versenden, ist eine gängige Praxis. Dabei sollten User aber aufpassen, dass sie keine Urheberrechte verletzen. Laut den Nutzungsbedingungen darf jeder User nur eigene Fotos und Videos verschicken.

Mindestalter beachten

Je nach Land, in dem der Messenger benutzt wird, ist das Mindestalter der Nutzer unterschiedlich. In Deutschland darf der Messenger-Dienst erst ab 16 Jahren benutzt werden.

WhatsApp hat übrigens auch eine “Melden“-Funktion, mit der eventueller Missbrauch dem Unternehmen mitgeteilt werden kann.

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