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Auf diese fünf Punkte kommt es bei der EZB-Sitzung an

Der Rat der Notenbank berät über den weiteren Kurs in der Coronakrise. Dabei geht es vor allem um eine Ausweitung der bestehenden Anleihekäufe.

Vor der EZB-Ratssitzung am Donnerstag sind die Erwartungen an den Märkten hoch. In einer Umfrage der Agentur Bloomberg gab eine überwältigende Mehrheit der befragten Ökonomen an, dass sie mit einer Ausweitung der Anleihekäufe der EZB rechnen.

Für einen solchen Schritt spricht vor allem das Tempo, in dem die Notenbank in den vergangenen Wochen innerhalb des neu beschlossenen Krisenprogramms „PEPP“ (Pandemic Emergency Purchase Programme) Anleihen gekauft hat. Setzt sich dieser Trend fort, könnte das bisher beschlossene Kaufvolumen in Höhe von 750 Milliarden Euro bereits im Herbst ausgeschöpft sein. Viele Ökonomen gehen daher davon aus, dass die EZB vorbeugend handelt und ihr PEPP-Programm ausweitet.

Neben zusätzlichen Anleihekäufen gibt es für die Notenbanker an diesem Donnerstag aber noch weitere Punkte zu besprechen. Auf folgende fünf Themen kommt es an.

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1. Wie stark ändert die EZB ihre Prognosen für Wachstum und Inflation?

Auf ihrer Pressekonferenz nach der Ratssitzung wird Notenbankchefin Christine Lagarde neue Projektionen zur Entwicklung von Wachstum und Inflation im Euro-Raum vorstellen. Die EZB überarbeitet diese Projektionen alle drei Monate. Absehbar ist bereits, dass es hier dramatische Veränderungen im Vergleich zu den vergangenen Prognosen im März geben wird.

Damals prognostizierte sie für dieses Jahr noch ein Wachstum von 0,8 Prozent – was inzwischen völlig unrealistisch geworden ist. Zuletzt ist die EZB davon ausgegangen, dass die Wirtschaft im Euro-Raum in diesem Jahr zwischen fünf und zwölf Prozent schrumpfen wird.

Die Frage ist zudem, ob die Wirtschaft danach, also in den Jahren 2021 und 2022, wieder schnell wächst und die Verluste aus dem Jahr 2020 ausgleichen kann. Dagegen spricht, dass es vermutlich noch über einen längeren Zeitraum Beschränkungen geben wird, zum Beispiel für das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Außerdem gehen viele Ökonomen davon aus, dass das Sparverhalten nach der Krise höher sein wird. Aktuelle Daten für Frankreich zeigen bereits, dass dort die Sparquote zuletzt stark gestiegen ist.

Hinsichtlich der Inflation geht die EZB bisher davon aus, dass diese kurzfristig noch schwächer ausfallen wird, als ohnehin erwartet. Als Ursache sieht sie vor allem den drastisch gesunkenen Ölpreis.

2. Weitet die EZB ihre Anleihekäufe aus?

Die meisten Ökonomen gehen davon aus, dass die EZB ihr Kaufprogramm in der Coronakrise (PEPP) ausweitet und um weitere sechs bis neun Monate verlängert.

Die EZB hatte PEPP im März beschlossen; es sieht zusätzliche Käufe im Umfang von 750 Milliarden Euro in diesem Jahr vor. Zudem kauft sie über ihr reguläres Programm (PSPP) weitere Anleihen für monatlich 20 Milliarden Euro und hat außerdem beschlossen, zusätzliche Käufe in Höhe von 120 Milliarden Euro zeitlich flexibel zu verteilen. Trotz des riesigen Volumens wäre der Rahmen für das PEPP-Programm bald ausgeschöpft, wenn die EZB weiter so stark kauft wie zuletzt.

„Wir erwarten, dass die EZB ihre Anleihekäufe über das PEPP-Programm um weitere 500 Milliarden Euro aufstocken wird,“ sagt Michael Schubert, EZB-Experte der Commerzbank. Ein wichtiges Argument für eine Ausweitung ist, dass die EZB so vorbeugend handeln würde. Sollte sie hingegen mit diesem Schritt warten, könnte das leicht für Unruhe an den Märkten sorgen, denn sie würde dann ihr vorgesehenes Kaufvolumen in den kommenden Monaten zunehmend ausschöpfen.

Commerzbank-Experte Schubert verweist außerdem auf Anmerkungen in den Protokollen der Ratssitzung im April, die auf eine Ausweitung der Anleihekäufe auf der Juni-Sitzung hindeuten. Darin heißt es, dass dann neue Informationen zur Verfügung stehen und der EZB-Rat bereit sei, das PEPP-Programm und möglicherweise auch andere Instrumente anzupassen.

3. Wie äußert sich Christine Lagarde zum Bundesverfassungsgericht?

EZB-Chefin Christine Lagarde muss in ihrer Pressekonferenz außerdem mit Fragen zum jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB rechnen. Die Karlsruher Richter hatten die Käufe für teilweise verfassungswidrig eingeordnet. Sie haben daher der Bundesbank verboten, an den Käufen weiter teilzunehmen, wenn die EZB die Verhältnismäßigkeit ihrer Geldpolitik nicht binnen drei Monaten besser begründet.

Rein technisch wäre dies kein Problem für die EZB. Doch kann sie nicht einfach der Aufforderung aus Karlsruhe Folge leisten. EZB-Chefin Lagarde hat bereits klargestellt, dass die Notenbank ausschließlich dem Europäischen Gerichtshof untersteht. Kommt sie der Forderung nach, würde das die Tür zu Forderungen auch anderer nationaler Gerichte öffnen. Die Frage ist also, wie sich die EZB in dieser Frage positioniert und ob es möglicherweise einen Kompromiss gibt. Hierzu könnte Lagarde weitere Details liefern.

4. Kauft die EZB bald auch Ramschanleihen?

Zudem könnte die EZB künftig auch so genannte „fallen angels“ kaufen, also Anleihen, deren Bonität wegen der Krise unter den „Investment Grade“-Status gefallen ist. Die Notenbank hatte vor kurzem schon beschlossen, solche Anleihen als Sicherheiten bei der Kreditvergabe an Banken zu akzeptieren.

Allianz-Ökonomin Katharina Utermöhl glaubt, dass ein solcher Schritt die Märkte angesichts möglicher Rating-Abstufungen von Unternehmen und Staaten beruhigen könnte. Zudem rechnen inzwischen viele Investoren mit einem solchen Schritt. Sollte die EZB darauf verzichten, könnte das Enttäuschung hervorrufen.

5. Gibt es weitere Entlastungen für die Banken?

Schließlich könnte die EZB auch den Banken im Euro-Raum durch weitere Erleichterungen entgegenkommen. Zum Beispiel bei den Minuszinsen. Banken, die überschüssige Liquidität bei der EZB halten, müssen dafür den Einlagenzins von minus 0,5 Prozent zahlen. Im vergangenen Jahr hat die EZB jedoch einen Freibetrag eingeführt. Ausgenommen von den Minuszinsen ist demnach das Sechsfache der Mindestreserven einer Bank.

Frederik Ducrozet, EZB-Experte beim Schweizer Vermögensverwalter Pictet, hält eine Ausweitung des Freibetrags auf das Achtfache der Mindestreserven für möglich. Alternativ sei auch denkbar, dass die Notenbank die Verzinsung der von den Minuszinsen ausgenommenen Reserven erhöht. Aktuell liegt der Zinssatz hierfür bei null Prozent.