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Gewerkschaften wollen Staatshilfe nur bei Beschäftigungssicherung und Tariftreue gewähren

In einem exklusiven Positionspapier knüpft der DGB staatliche Hilfen an strenge Konditionen. Insgesamt listet der Gewerkschaftsbund zwölf Bedingungen auf.

Was haben der Autozulieferer ZF Friedrichshafen, der Chemiekonzern BASF oder der selbstständige Edeka-Kaufmann um die Ecke gemeinsam? Sie alle leiden mehr oder weniger unter den Folgen der Corona-Pandemie. Aber wenn es nach dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geht, dann sollten sie künftig keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung haben.

ZF Friedrichshafen nicht, weil das Unternehmen einen massiven Stellenabbau plant. BASF nicht, weil der Konzern Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt hat und trotzdem eine Dividende zahlt. Und der Edeka-Kaufmann? Bezahlt nicht nach Tarif.

Der DGB fordert, dass nach den ersten Sofortmaßnahmen in der Coronakrise künftige Staatshilfen an strenge Konditionen geknüpft werden. „Die Gesellschaft sowie der Staat als Sachverwalter öffentlicher Steuergelder haben ein legitimes Interesse, deren Vergabe als politisches Lenkungsinstrument für soziale und ökologische Ziele einzusetzen und ,Gute Arbeit‘ zu fördern“, heißt es in einem Positionspapier des Dachverbands, das dem Handelsblatt vorliegt.

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„Die Krisenkosten dürfen nicht zulasten der Beschäftigten gehen“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. „Es darf keine staatliche Subventionierung von Lohn- und Sozialdumping geben.“

In dem Positionspapier listet die politische Stimme der acht Einzelgewerkschaften insgesamt zwölf Konditionen auf, die idealerweise erfüllt sein sollen, bevor staatliche Unterstützung fließen kann. So fordert der DGB als „Mindestvoraussetzung“ eine Beschäftigungs- und Standortgarantie für alle im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

Außerdem sollten Unternehmen – unabhängig von der Betriebsgröße – nur dann Hilfe bekommen, wenn sie Tarifverträge anwenden, einen Betriebsrat haben und Aus- und Weiterbildung sichern und fördern.

Grundsätzlich verlangen die Gewerkschaften auch ein Verbot von Gewinn- und Dividendenausschüttungen, die Deckelung der Vorstands- und Managergehälter oder einen Nachweis, dass die betreffenden Unternehmen „einschließlich nicht operativ tätiger Tochterunternehmen in der Vergangenheit in Deutschland Steuern gezahlt und keine Steuerflucht begangen haben“.

Von diesen Grundsätzen soll aber „in Abstimmung mit den die Hilfe gewährenden staatlichen Institutionen und den Mitbestimmungsgremien in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden“ können, wie es in dem Papier weiter heißt.

Bundestag berät über Konjunkturpaket

Der Bundestag wird am Freitag über erste Elemente des Konjunkturpakets beraten, auf das sich die Spitzen von Union und SPD Anfang Juni geeinigt hatten. Es enthält unter anderem weitere Überbrückungshilfen für mittelständische Unternehmen und neue Regelungen zu Abschreibungen und zum Verlustrücktrag.

Der Staat kann aber bei in Not geratenen Unternehmen auch direkt einsteigen, so wie es beispielsweise bei der Lufthansa geplant ist. Auch das Kurzarbeitergeld, das aus Beitragsmitteln zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird, wertet der DGB als „mittelbare“ Staatshilfe.

Der Gewerkschaftsbund erhofft sich von den Staatshilfen eine Lenkungswirkung für einen ökologisch-sozialen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft. So sollen – je nach Unternehmensgröße – weitere Bedingungen möglich sein, etwa die Förderung von Entgeltgleichheit und Gleichstellung im Betrieb oder die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.

Steige der Staat mit einer stillen Beteiligung bei Unternehmen ein, müsse eine angemessene Mitsprachemöglichkeit der öffentlichen Hand und der Arbeitnehmer gewährleistet sein, fordert der DGB. Dies sei „insbesondere dort sinnvoll, wo Unternehmen aufgrund der Anpassung an den Strukturwandel weitreichende Änderungen ihres Geschäftsmodells vornehmen müssen, für die eine Finanzierung am Kapitalmarkt oder über die übrigen Gesellschafter bzw. sonstiges privates Kapital nicht möglich ist“.

Unternehmen, die staatliche Hilfe in Anspruch genommen haben, sollen regelmäßig über die sachgerechte und zweckgemäße Verwendung der Mittel Bericht erstatten müssen. Durch „mitbestimmte Aufsichts- oder Beiräte“ will der DGB regelmäßig kontrollieren lassen, ob die Kriterien noch eingehalten werden.

Kritik an den Forderungen übte Carsten Linnemann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und der für Wirtschaft zuständige Unionsfraktionsvize: „Das Wichtigste ist jetzt, möglichst vielen Unternehmen das Überleben zu ermöglichen. Das sichert dann auch Arbeitsplätze und ist das Sozialste, was wir machen können“, sagte der CDU-Politiker dem Handelsblatt.

Natürlich müssten Unternehmen, die staatliche Hilfen bekämen, auch Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel, dass sie keine Dividenden ausschütten dürften. „Wenn sich der Staat aber darüber hinaus direkt in die Geschäftspolitik einmischt, macht er es nur schlimmer und gefährdet die Unternehmen, die Arbeitsplätze und das eingesetzte Geld der Steuerzahler“, sagte Linnemann.

Widerspruch kam auch vom Präsidenten der Familienunternehmer, Reinhold von Eben-Worlée: „Wir staunen, dass die Gewerkschaften und Co. nicht mitbekommen, was derzeit da draußen los ist und was uns in der zweiten Jahreshälfte noch bevorsteht“, sagte er dem Handelsblatt. Weitere Konditionierungen der staatlichen Coronahilfen für die Wirtschaft – seien sie nun sozial- oder umweltpolitisch – verböten sich eigentlich angesichts des zu erwartenden „wirtschaftshistorisch einmaligen Artensterbens bei den ausgesetzten Unternehmen“.

Wenn Ende September die verlängerten Insolvenzanmeldefristen enden, benötigten die Unternehmen alle nur erdenkliche Flexibilität, um sich aus dem „Sog des Insolvenz-Tsunamis“ zu befreien, sagte Eben-Worlée. Viele Unternehmer würden in diesen Wochen nicht scheuen, private Gelder oder ihre Altersvorsorge in ihre Unternehmen einzuschießen, um ihren Mitarbeitern den Job zu erhalten.

„Staatliche Hilfen gerade dann an teils völlig aus dieser Zeit fallende Konditionierungen wie eine Beschäftigungs- und Standortgarantie für alle Arbeitnehmer zu knüpfen, könnte vielen Unternehmern in ihrem Überlebenskampf den Rest geben.“