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Firmen erhalten mehr Spielraum bei Hilfen

Immer wieder gab es Kritik an der Auszahlung der November- und Dezemberhilfen. Nun steuert Wirtschaftsminister Peter Altmaier erneut nach.


Bund und Länder haben sich auf Erleichterungen bei den Corona-Hilfen für Unternehmen verständigt. Unternehmen können demnach bei ihren Anträgen auf November- und Dezemberhilfen wählen, welcher Beihilferahmen für sie der günstigste ist. Auch eine nachträgliche Änderung bereits eingereichter Anträge soll möglich sein.

„Der neue EU-Beihilferahmen ermöglicht nun insbesondere für Anträge mit hohem Finanzbedarf von über einer Million Euro neue Spielräume“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Die EU-Kommission hatte Ende Januar die erlaubten Höchstbeträge für Corona-Beihilfen deutlich heraufgesetzt und eine neue Grundlage für die November- und Dezemberhilfen genehmigt. Die Brüsseler Behörde wacht darüber, dass die einzelnen Mitgliedstaaten den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht durch übermäßige Subventionen verzerren.

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Altmaier hatte in Brüssel darauf gedrungen, Spielraum für höhere Hilfszahlungen an Lockdown-geschädigte Unternehmen zu erhalten. Andere EU-Staaten hatten sich gegen eine Ausweitung des Beihilferahmens zunächst gesträubt, da sie die alten Grenzen mangels finanzieller Mittel nicht ausschöpften und Vorteile für deutsche Unternehmen befürchteten.

Die erweiterten EU-Vorgaben sehen drei beihilferechtliche Rahmenregelungen vor, aus denen die Unternehmen nun denjenigen wählen können, der für sie am vorteilhaftesten ist:

  • die Kleinbeihilfenregelung: Hier wurde die Obergrenze für Hilfen von 800.000 Euro auf 1,8 Millionen erhöht.

  • die Fixkostenhilferegelung: Deren Rahmen wurde von drei auf zehn Millionen Euro erhöht. Diese ermöglicht Zuschüsse in Höhe von 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten, wenn entsprechende Verluste nachgewiesen werden.

  • die neue Schadensausgleichsregelung ermöglicht auch höhere Beträge. Für diese können neben Verlusten auch entgangene Gewinne berücksichtigt werden.

Wenn ein Unternehmen bereits die maximale Fördersumme unter dem alten Kleinbeihilferahmen ausgeschöpft hat, kann es laut Wirtschaftsministerium nun nachträglich beantragen, stattdessen etwa auf Basis der Schadensausgleichsregelung die November- und Dezemberhilfen zu erhalten. Das würde es ihm ermöglichen, den Kleinbeihilferahmen noch über die neue Überbrückungshilfe III auszuschöpfen.

Anträge ab Mitte März

Die Änderungen müssen nun aber zunächst technisch umgesetzt werden, bevor die Betroffenen Hilfsanträge auf der neuen Grundlage stellen können. Laut Altmaier soll das bis spätestens Mitte März geschehen.

Der Minister war in den vergangenen Wochen massiv dafür kritisiert worden, dass die versprochenen November- und Dezemberhilfen etwa für Restaurants und Veranstaltungsstätten zu spät fließen und dass viele Pandemie-geschädigte Betriebe keinen Zugang zu den staatlichen Wirtschaftshilfen haben.

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge, begrüßte die größere Flexibilität bei den Beihilferegeln. „Trotzdem ist die Lage für viele Unternehmen weiterhin extrem bedrohlich“, sagte sie. Einzelhandel, Friseure und andere hätten trotz der Schließungen im Weihnachtsgeschäft keine Dezemberhilfe bekommen.

Sie könnten auch die Überbrückungshilfe III, die sie für die Schließungen seit Dezember entschädigen sollten, noch immer nicht beantragen. „Das Chaos und die Verspätung bei den Hilfen können existenzgefährdend sein“, kritisierte Dröge.

Die Überbrückungshilfe III soll nun ab Mitte Februar beantragt werden können. Altmaier und Finanzminister Olaf Scholz hatten angesichts der Kritik mehrfach nachgesteuert. So können kleinere Unternehmen jetzt auch dann Überbrückungshilfe II erhalten, wenn sie bisher ohne Verluste durch die Coronakrise gekommen sind. Zudem verständigte sich der Koalitionsausschuss am vergangenen Mittwoch, den steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro zu erhöhen.

Mehr: Was das neue Zehn-Milliarden-Paket der Bundesregierung bringt.