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Deutsche Bank: Die Klagewelle rollt weiter

Wegen der Postbank-Übernahme 2010 droht der Deutschen Bank im Inland das nächste teure Nachspiel. Zum Jahresende wurden zahlreiche Klagen beim Landesgericht Köln eingereicht, an denen sich auch große Fondsgesellschaften beteiligen.

Die juristischen Baustellen für Konzernchef John Cryan werden auch im laufenden Jahr nicht weniger. Dem Bankhaus droht weiterhin Ungemach im Zuge der Postbank-Übernahme im Jahr 2010. Zum Jahresende wurden einige Hundert Sammelklagen mit Forderungen im Umfang von weiteren 800 Mio. Euro beim zuständigen Landgericht in Köln eingereicht. Nach Angaben des Handelsblatt strengen neben Privatanlegern auch zahlreiche institutionelle Investoren Klage gegen den Konzern an. Zu ihnen gehören Branchengrößen wie Allianz Global Investors, Union Investment sowie Deka Investments. Insgesamt könnten dem Konzern Nachzahlungen von bis zu 5 Mrd. Euro drohen.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Vorwurf, die Deutsche Bank (IOB: 0H7D.IL - Nachrichten) sei im Zuge der Postbank-Übernahme unrechtmäßig vorgegangen. Die Frankfurter hatten 2008 zunächst 29,75 % der Postbank-Aktien zu einem Preis von 57,25 Euro erworben und waren so knapp unterhalb der 30 % Marke geblieben, ab der ein Pflichtangebot an die Anteilseigner fällig geworden wäre. 2010 steigerten sie ihren Anteil auf 48 % zu einem Preis von nur 25 Euro pro Aktie.

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Gegen diesen Preis hatten zahlreiche Aktieninhaber geklagt. Sie bemängelten, dass die Deutsche Bank bereits vor Unterbreitung des Übernahmeangebots 2010 die Kontrolle bei der Postbank innehatte. Das Oberlandgericht Köln sah diesen Vorwurf als gerechtfertigt an und verurteilte die Deutsche Bank daraufhin im Oktober letzten Jahres zur Nachzahlung des Differenzbetrages von 32,25 Euro je Postbank-Aktie. Die Deutsche Bank hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Würde das Urteil von einer höheren Instanz bekräftigt wären die großen Fondsgesellschaften, deren Fonds zum fraglichen Zeitpunkt Aktien der Postbank im Portfolio hielten, gegenüber ihren Anlegern Schadensersatzpflichtig. Von einer Klage abgesehen hat die Tochter der Deutsche Bank, DWS.

Der Verfahrensausgang scheint aber weiterhin offen zu sein, denn in einem parallelen Verfahren kam das Oberlandesgericht Köln im November 2017 zur vorläufigen Einschätzung, dass bei der Übernahme alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Rechtsanwältin Antje Radtke-Rieger, die eine der größten Sammelklagen gegen den Konzern eingereicht hat, kritisierte die Besetzung der OLG Richter. Es gebe auffällige Verbindung der Richter zur Deutschen Bank, die den Verdacht der Befangenheit aufkommen ließen, so Radtke-Rieger. Die Urteilsverkündung ist für den Februar 2018 vorgesehen.

(DW)