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Deutsch-französische Kammer plant Kooperation in Wirtschaftsrecht

STRASSBURG (dpa-AFX) - Deutschland und Frankreich wollen auf parlamentarischer Ebene enger beim Thema des Wirtschafts- und Insolvenzrechts zusammenarbeiten. Abgeordnete beider Nachbarländer stimmten am Donnerstag bei der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung in Straßburg für die Einführung einer bilateralen Arbeitsgruppe, die Lücken in der Gesetzgebung ausmachen und Vorschläge für eine bessere Vereinbarkeit der Rechtssysteme beider Länder erarbeiten soll.

Die Fachgruppe soll noch vor der nächsten Sitzung des "Mini-Parlaments" im September in Deutschland ihre Arbeit beginnen. Die Abgeordneten werden dazu auch mit Experten der beiden Regierungen, wie beispielsweise dem im Vertrag von Aachen beschlossenen deutsch-französischen Wirtschaftsrat, sprechen, wie der Bundestag erklärte. Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Ideen sollen dann den nationalen Parlamenten zur Umsetzung vorgelegt werden.

Doch nicht nur Frankreich und Deutschland sollen davon profitieren - die Vorschläge der bilateralen Zusammenarbeit könnten auch an andere EU-Länder und die EU-Kommission zurückgespielt werden, sagte die Bundestagsabgeordnete Katja Keul (Grüne).

Die Versammlung besteht aus 50 deutschen und 50 französischen Abgeordneten. Sie kann zwar keine bindenden Beschlüsse fassen und keine Gesetze machen, aber politische Impulse geben. Ernannt werden die Mitglieder vom Bundestag und von der französischen Nationalversammlung zum Beginn der jeweiligen Wahlperiode.