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Datenpanne bei Facebook – das sollten Nutzer tun

Hunderte Millionen Nutzer sind von einem Datenleck bei Facebook betroffen. Erstes Gerichtsurteilen zufolge besteht Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie man prüft, ob die eigenen Daten betroffen sind und was zu tun ist.

Eine Datenpanne bei Facebook zieht Klagen gegen Meta nach sich. (Bild: Getty Images)
Eine Datenpanne bei Facebook zieht Klagen gegen Meta nach sich. (Bild: Getty Images) (LIONEL BONAVENTURE via Getty Images)

Wegen einer unzureichend gesicherten Facebook-Funktion ist es Hackern gelungen, Daten Hunderter Millionen Nutzer abzugreifen. Auch bis zu sechs Millionen deutsche Accounts sollen von dem Angriff betroffen sein. Die entwendeten Daten wurden von den Kriminellen im Internet veröffentlicht. Dazu gehörten die E-Mail-Adresse, der Geburtstag, das Geschlecht, der Arbeitgeber, der geografische Standort sowie Name, Telefonnummer und Beziehungsstatus.

Mittlerweile gibt es zu dem Vorfall mehrere Gerichtsurteile, die bestätigen, dass Nutzern Schmerzensgeld zusteht, wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf ihrer Facebook-Seite berichtet.

Allerdings seien die Urteile noch nicht rechtskräftig, außerdem habe Meta Einspruch eingelegt.

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Das rät die Verbraucherzentrale

Um herauszufinden, ob der eigene Account von dem Hackerangriff betroffen ist, sollte man dies bei dem Online-Dienst HPI Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts der Universität Potsdam überprüfen.

Auf der Seite wird die E-Mail-Adresse eingegeben, die bei Facebook hinterlegt wurde. Nach einem Klick auf den Button "E-Mail-Adresse prüfen!", erhalten Nutzer umgehend eine E-Mail an die angegebene Adresse, die darüber informiert, ob man betroffen ist oder nicht.

Sollte sich die E-Mail unter den geklauten Datensätzen befinden, rät die Verbraucherzentrale, umgehend zu handeln: Ändern Sie Ihr Passwort für das betroffene Internetangebot und wählen Sie ein starkes Passwort. Nutzen Sie für jeden Account ein anderes. Seien Sie besonders skeptisch bei E-Mails und SMS unbekannter Herkunft – es könnte sich um Phishing-Versuche handeln.

Belege sammeln, Musterschreiben nutzen

Zudem sei es ratsam, Belege einiger Spam- oder Viren-E-Mails und Screenshots von unerwünschten SMS zu sammeln. „Bei einer möglichen Klage gegen Meta könnten diese entscheidend sein, wenn es darum geht nachzuweisen, wie die Panne sie konkret beeinträchtigt hat.“, sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Nach einem zuletzt ergangenen Urteil durch das Landgericht Zwickau stehe betroffenen Nutzern ein Schmerzensgeld in Höhe von etwa 1000 Euro zu.

Allen, für die eine Klage infrage kommt und die eine Rechtsschutzversicherung besitzen, raten die Experten, schon jetzt zu handeln und das Musterschreiben von Stiftung Warentest zu nutzen, um Schmerzensgeld von Meta zu fordern.

Nutzer ohne Rechtsschutzversicherung sollten dagegen den weiteren Klageverlauf abwarten.

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