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Medikamente, Tierversuche, Verträge: Das ändert sich ab Dezember

Medikamente, Tierversuche, Handy-Verträge – der letzte Monat des Jahres bringt noch einmal einige Änderungen für Verbraucher mit sich. Alle neuen Gesetze und Regelungen im Überblick.

Ab 1. Dezember gelten hierzulande neue Regelungen. (Bild: Getty Images)
Ab 1. Dezember gelten hierzulande neue Regelungen. (Bild: Getty Images) (Santje09 via Getty Images)

Das Jahr 2021 nähert sich seinem Ende. Im Dezember stehen nicht nur Weihnachten und Silvester auf dem Plan, sondern auch noch einmal eine ganze Reihe Änderungen für Verbraucher.

Mehr Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten

Rezeptpflichtige Medikamente werden ab dem 15. Dezember 20 Cent teurer. Das hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einer Mitgliederversammlung mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Der Beschluss wurde gesetzlich festgehalten. Mit den Mehreinnahmen sollen die Dienstleistungen der Apotheken weiter verbessert werden.

Strengere Regeln für Tierversuche

Die Tierschutz-Versuchstierverordnung sieht ab Anfang Dezember strengere Regeln für Tierversuche vor. Demnach müssen Tierversuche nicht nur gemeldet, sondern in vielen Fällen auch von den Behörden genehmigt werden. Das gilt insbesondere für Versuche bei der Arzneimittelzulassung, für diagnostische Zwecke sowie Tierversuche, die bei Aus- und Weiterbildungen durchgeführt werden.

Neuer Winterfahrplan der Deutschen Bahn

Ab dem 12. Dezember gilt der neue Winterfahrplan 2021/2022 der Deutschen Bahn. Unter anderem bringt der zusätzliche ICE-Sprinterverbindungen mit kürzeren Fahrzeiten mit sich. Für die Strecke Frankfurt - Dortmund/Münster wird eine neue Intercity-Linie eingeführt und Bremerhaven bekommt eine Fernverkehrsanbindung. Zudem stehen neue Nachtzugverbindungen mit dem ÖBB-Nightjet und der Einsatz weiterer ICE 4-Züge sowie ICE 1 statt älterer Intercity auf dem Plan.

Neue Kündigungsfristen für Telefon-, Internet- und Handy-Verträge

Am 1. Dezember tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Damit werden unter anderem die Kündigungsfristen für Telefon-, Internet- und Handy-Verträge verbraucherfreundlicher. Anbieter dürfen dann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bei nicht fristgerechter Kündigung den Vertrag nicht mehr um ein ganzes Jahr verlängern.

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Telefon, Handy, Internet: neue Kündigungsfristen ab Dezember

Die Mindestvertragslaufzeit darf zwar immer noch 24 Monate betragen, aber die automatischen Verlängerungen von 12 Monaten wird es also nicht mehr geben. Das gilt sowohl für neue, als auch bestehende Verträge.

Auch Entschädigungen bei Störungen sind im neuen Gesetz geregelt. So stehen Kund*innen etwa bei einem Komplettausfall für den 3. und 4. Tag nach Eingang der Störungsmeldung 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts zu, mindestens aber 5 Euro.

Günstigere Preise für 0180-Nummern

Ab 1. Dezember werden die Endkundenpreise für Anrufe aus Festnetzen und Mobilfunknetzen bei 0180-er Rufnummern für Service-Dienste billiger. Ab dato gelten folgende Preise: 0180-1 kosten 3,9 Cent pro Minute, 0180-3 kosten 9 Cent pro Minute, 0180-5 kosten 14 Cent pro Minute. Für Anrufe unter den Nummern 0180-2 und 0180-4 gelten keine Minutenpreise, unter 0180-2 werden 6 Cent je Anruf berechnet, bei der 0180-4 sind es 20 Cent pro Anruf.

Im Video: EU stoppt Tierversuche