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Corona-Krise: Neue Schulden für neues Rettungsprogramm

Die Regierung plant milliardenschwere Hilfen für Kleinstunternehmer. Dazu braucht es Spielraum, für den eine Ausnahme der Schuldenbremse sorgen soll.

In der Coronakrise will die Bundesregierung schnell die Hilfen für die Wirtschaft aufstocken und dafür neue Schulden machen. In einer Kabinettssitzung am Montag soll nach Handelsblatt-Informationen die Ausnahmeregelung für Notsituationen bei der Schuldenbremse gezogen werden. „Die Schuldenbremse ist extra so konstruiert, dass man in einer so schweren Krise wie dieser handlungsfähig bleibt“, sagte ein Regierungsvertreter.

Laut der in der Verfassung verankerten Schuldenregel kann der Bund die zulässigen Kreditgrenzen im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen überschreiten. Die Ausnahmeregel muss mit Kanzlermehrheit – also der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages – beschlossen werden.

Die Bundesregierung braucht den Spielraum, da sie nach den unbegrenzten Liquiditätshilfen für Unternehmen und der Ausweitung der Kurzarbeit weitere Hilfsprogramme plant, um den freien Fall der Wirtschaft zu stoppen. So will die Koalition am Montag ein Notfallpaket für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen im hohen zweistelligen Milliardenbereich schnüren. Das Hilfsprogramm werde ein Volumen von mindestens 40 Milliarden Euro haben, es könnten aber auch noch mehr werden, erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen.

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Das Hilfspaket soll bis zu 2,5 Millionen Kleinstunternehmen helfen. Im Gespräch sind unter anderem Betriebsmittelhilfen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Die Hilfen könnten je nach Anzahl der Mitarbeiter zwischen 9000 und 15.000 Euro liegen. Um die Hilfen möglichst unbürokratisch an die Unternehmer zu bringen, soll es zunächst keine Bedarfsprüfung geben und erst im Nachhinein kontrolliert werden, ob die Firmen die Hilfen infolge des Coronavirus wirklich benötigten.

Das Bundeskabinett will den Notfallfonds am Montag auf den Weg bringen, damit der Bundestag ihn noch in derselben Woche beschließen kann. „Es darf keine Solidaritätslücke für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige geben“, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. Der Staat reiche allen die Hand, den ganz kleinen und den großen Unternehmen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie werden immer spürbarer. Die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr mit knapp 2,2 Millionen Kurzarbeitern. Das geht aus der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums hervor, mit der die am Freitag beschlossenen erweiterten Regeln zur Kurzarbeit umgesetzt werden sollen. Sie liegt dem Handelsblatt vor.

Appelle an Heil

Demnach rechnet die Regierung damit, dass zu den rund eine Million Fällen von Kurzarbeit, die schon nach altem Recht erwartet worden waren, 1,15 Millionen zusätzliche Fälle hinzukommen. Die Kosten für die Bundesagentur für Arbeit (BA) beziffert die bis Ende 2020 befristete Verordnung auf zehn Milliarden Euro. Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Mai 2009 gab es zeitweise 1,5 Millionen Kurzarbeiter.

Die Wirtschaft fordert weitere Nachbesserungen bei der Kurzarbeit. Der Maschinenbauverband VDMA fordert eine rasche Verlängerung der möglichen Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate.

Vor allem Unternehmen im Maschinenbau und im Automobilzuliefererbereich befänden sich wegen Handelskonflikten und des Strukturwandels in der Autoindustrie schon „seit Längerem in einer ökonomisch äußerst angespannten Lage“, heißt es in einem Brief von VDMA-Präsident Carl Martin Welcker an Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Für viele Beschäftigte im Maschinenbau gelte bereits seit Frühjahr oder Sommer 2019 Kurzarbeit. „Wenn die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld nicht zeitnah verlängert wird, bleibt den Unternehmen nichts anderes übrig, als die betroffenen Beschäftigten zu entlassen“, heißt es in dem Schreiben.

Die Große Koalition hatte im Eilverfahren die Zugangshürden für das Kurzarbeitergeld gesenkt und Arbeitgeber von Sozialbeiträgen entlastet. Die längere Bezugsdauer enthält das Gesetz aber nicht.

Laut Sozialgesetzbuch kann der Arbeitsminister die Bezugsdauer verlängern, wenn außergewöhnliche Verhältnisse am Arbeitsmarkt herrschen. Welcker appelliert an Heil, seinen Spielraum unverzüglich zu nutzen, „um möglichst viele Beschäftigte, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, vor der unmittelbar drohenden Arbeitslosigkeit zu bewahren“.

Die Bundesregierung versucht derweil, den Einbruch der Wirtschaft mit weiteren Maßnahmen abzufedern. So hat sie die geplante Steuerstundung für Unternehmen bereits auf den Weg gebracht.

Insolvenzrecht vor Lockerung

Laut einem Schreiben des Finanzministeriums können Firmen bis zum 31. Dezember 2020 „unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer stellen“.

Ebenso soll das Insolvenzrecht weiter gelockert werden. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will bei der angekündigten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auch eine Stichtagsregelung für Unternehmen einführen. „Ist die Insolvenzreife am oder nach dem 13. März 2020 eingetreten, so wird vermutet, dass sie auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht“, berichteten mit dem Entwurf vertraute Personen.

War ein Unternehmen vor dem Datum weder zahlungsunfähig noch überschuldet, so gilt die Vermutung, dass es Corona-bedingt in die Krise gerutscht ist. Es handelt sich also um eine Art Beweislastumkehr.

Der bekannte Insolvenzverwalter Lucas Flöther fordert darüber hinaus aber noch einen „Corona-Schutzschirm“, den die Regierung im Eilverfahren schaffen müsse. „Die Coronakrise ist für Tausende, wenn nicht Zehntausende Unternehmen existenzbedrohend“, sagte Flöther. „Mit einem Schutzschirm-Moratorium wird alles, was an Zahlungsverpflichtungen aufgelaufen ist, eingefroren.“