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Chef der Monopolkommission: „Big Tech ist ein systemisches Risiko“

Kühling sieht gute Gründe, dass Facebook, Amazon und Google als marktbeherrschende Unternehmen betrachtet werden. Bei Wettbewerbsverstößen würden ihnen dann harte Sanktionen drohen.

Der Vorsitzende der Monopolkommission fordert strengere staatliche Vorgaben für Meinungsbeiträge in sozialen Medien. Foto: dpa
Der Vorsitzende der Monopolkommission fordert strengere staatliche Vorgaben für Meinungsbeiträge in sozialen Medien. Foto: dpa

Die großen amerikanischen Internetplattformen müssen sich in Deutschland darauf gefasst machen, dass das Bundeskartellamt sie künftig noch stärker unter die Lupe nimmt. Es spreche einiges dafür, Amazon, Google und Facebook als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb einzustufen, sagte Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission, im Gespräch mit dem Handelsblatt.

Eine solche Klassifizierung gibt den Wettbewerbshütern die Möglichkeit, den Missbrauch der Marktmacht mit drakonischen Sanktionen zu ahnden.

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Der Juraprofessor am informationsrechtlichen Lehrstuhl der Universität Regensburg sprach sich gegen eine generelle Zerschlagung der Tech-Giganten aus, forderte aber strengere staatliche Vorgaben für Meinungsbeiträge in den sozialen Medien. Kühling kritisierte, dass der Europäische Gerichtshof durch sein Urteil von 2015 den Datentransfer zwischen Europa und den USA erheblich erschwert habe, und warnte davor, europäische Standards per „Grundrechtsimperialismus“ weltweit anzuwenden.

Der Jurist äußerte außerdem Verständnis für das Landgericht München, das kürzlich eine Zusammenarbeit zwischen dem Bund und Google beim nationalen Gesundheitsportal aus kartellrechtlichen Gründen untersagt hatte.

Ähnlich wie Großbanken sind die Tech-Konzerne nach Kühlings Ansicht zu einem systemischen Risiko für Staaten geworden. Deshalb sei es gut, dass der Entwurf eines „Digital Services Act“ dies adressiere. „Es ist wichtig, dass wir – wie für die Kapitalmärkte – auch für die Tech-Branche erst mal gute Lösungen in Europa finden.“

Lesen Sie hier das gesamte Interview:

Herr Kühling, das Landgericht München hat gerade Google und dem Bund aus kartellrechtlichen Bedenken untersagt, beim nationalen Gesundheitsportal zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig verschärft der Bund das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, um die großen Internetplattformen besser kontrollieren zu können. Spricht die Regierung mit gespaltener Zunge?
Das Urteil zeigt jedenfalls, wie heikel das Vorgehen des Staates hier ist und dass wir zügig einen klaren Rechtsrahmen benötigen, der den mächtigen Internetplattformen Leitplanken für ihr Verhalten gibt. Das Urteil ist auf einen Verstoß gegen EU- und deutsches Kartellrecht gestützt. Innerhalb des deutschen Rechts ist auch noch der novellierte Medienstaatsvertrag einschlägig, der ein entsprechendes Diskriminierungsverbot enthält. Und die zuständige Landesmedienanstalt hat ja auch schon eine Prüfung eingeleitet.

Haben die Münchener Richter richtig entschieden?
Die Begründung der Eilentscheidung ist jedenfalls sehr gut nachvollziehbar. Dahinter steht aber die sehr grundsätzliche Frage, ob der Staat eigenen Inhalten Priorität verschaffen und dadurch private Wettbewerber verdrängen darf – etwa aufgrund einer Krisensituation oder um Falschnachrichten zu begegnen. Der geplante europäische Digital Services Act (DSA) will ein solches Vorgehen anscheinend durchaus erlauben. Ich halte das für ein sehr sensibles Thema.

Warum?
Nicht zuletzt aufgrund der Missbrauchspotenziale, wobei ich mir hier in Deutschland weniger Sorgen mache. Aber denken Sie an Länder wie Polen und Ungarn, deren Regierungen möglicherweise ganz andere Vorstellungen haben, welche staatlichen Informationen grundsätzlich Vorrang haben sollten. Daher sollten die Grenzen sehr eng gefasst sein.

Der Paragraf 19a des novellierten Wettbewerbsrechts gibt dem Bundeskartellamt die Möglichkeit, gegen Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ mit harten Sanktionen vorzugehen. Fallen Amazon, Google und Facebook nicht längst in diese Kategorie?
Ja, es spricht einiges dafür, dass alle drei Konzerne so klassifiziert werden. Gegen Facebook läuft ja bereits ein Verfahren beim Bundeskartellamt wegen der Zusammenführung von Nutzerdaten von Ocolus mit dem Facebook-Netzwerk auf der Basis des neuen Paragrafen. Hier sollten wir bald Klarheit haben.

Braucht Europa im Wettbewerbsrecht eine deutsche Vorreiterrolle, oder schadet der deutsche Alleingang nicht eher dem Ziel eines einheitlichen digitalen Binnenmarkts?
Am Ende brauchen wir eine EU-weite Regelung. Aber auf dem Weg dorthin ist es gut, nationale Erfahrungen zu sammeln.

Leiden deutsche und europäische Internetplattformen besonders unter der Übermacht der US-Giganten?
Das ist sicherlich differenziert zu sehen. Viele europäische Onlinehändler sind in einer ambivalenten Situation. Amazon gibt etwa vielen deutschen und europäischen Unternehmen eine Verkaufsfläche, die sie sonst nicht hätten. Dennoch müssen die Kartellbehörden kritisch prüfen, ob Amazon seine Marktmacht missbraucht.

Europäische Strenge gegenüber US-Konzernen

Wären wir hierzulande weniger streng, wenn Amazon ein deutsches oder europäisches Unternehmen wäre?
Bei der Regulierung besteht immer die Gefahr einer gewissen nationalen Präferenz. Es ist sicherlich einfacher, in Deutschland strenge Regeln gegen US-Unternehmen zu schaffen als etwa gegen die Deutsche Post AG. Das heißt aber nicht, dass wir mit unserem Kartellrecht gegenwärtig überziehen. Schauen Sie in die USA: Dort wurde ein Kartellverfahren gegen Facebook angestrengt, das auf die Zerschlagung des Konzerns hinauslaufen soll.

Reichen die Kontrollinstrumente der Wettbewerbshüter aus, um auch das Geschäftsmodell der Internetplattformen zu verändern, dem aufgrund von Netzwerkeffekten eine quasi natürliche Tendenz zur Monopolisierung nachgesagt wird?
Die „Winner-takes-it-all“-Dynamik bei den Internetplattformen können wir kaum durch neue Gesetze stoppen. Wir müssen aber alles tun, um neue und benachbarte Märkte für Newcomer und den Wettbewerb offen zu halten.

Eine Aufspaltung mit dem Brecheisen des Kartellrechts, wie sie in den USA gefordert wird, löst das Problem nicht?
Eine Abspaltung von Instagram und WhatsApp aus dem Facebook-Imperium mag ja noch durchführbar sein. Aber auf dem Suchmaschinenmarkt würde man etwa durch eine Zerschlagung von Google wenig erreichen. Im Übrigen helfen nur neue Anbieter mit noch besserer Technologie oder besseren Angeboten etwa beim Schutz der Privatsphäre.

Wäre der Datenschutz hier ein geeigneterer Hebel?
Es ist schon bemerkenswert, dass das bislang sichtbarste Verfahren gegen die großen Internetkonzerne auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung vom Bundeskartellamt durchgeführt worden ist. Ob und in welchem Umfang die datengetriebenen Geschäftsmodelle mit dem EU-Datenschutzrecht vereinbar sind, werden wir erst wissen, wenn der Europäische Gerichtshof etwa über die Einwilligungserklärungen und die Datenverarbeitung von Facebook und Co. entschieden hat. Das erste Kartellamtsverfahren gegen Facebook hat gezeigt, dass daran zumindest teilweise Grund zu zweifeln besteht.

Hausordnung der sozialen Medien reicht nicht

Wer muss für Recht und Ordnung in den sozialen Medien sorgen: die Plattformen oder der Staat?

Am Ende brauchen wir ein Zusammenwirken beider. Der auch über soziale Medien angestachelte Sturm auf das Kapitol in Washington sollte für uns aber ein Fanal sein, unsere Rechtsordnung jetzt wetterfest zu machen. Bei der Bekämpfung von Hassrede haben wir mithilfe des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und der Selbstkontrolle von Facebook auf der Basis von Nutzungsbedingungen wichtige Fortschritte erzielt.

Reicht das nach den Erfahrungen in den USA?
Nein. Wir müssen die Regeln für das Markieren beziehungsweise Löschen von Falschnachrichten und Hassrede noch genauer definieren. Auch für die „Hausregeln“ der großen Plattformen müssen wir gesetzliche Leitplanken einziehen. Gerade wenn es darum geht, Aussagen von Politikern im Wahlkampf zu kontrollieren. Das kann nicht allein durch die Hausordnung der Plattformen entschieden werden. Aktuell haben wir eine unklare Rechtslage, weil die Gerichte die Frage, wie mit der Löschung von Meinungsbeiträgen auf der Grundlage Allgemeiner Geschäftsbedingungen umgegangen werden soll, unterschiedlich beantworten. Der Bundesgerichtshof hat auch noch nicht entschieden, aber am Ende wird das Bundesverfassungsgericht dazu das letzte Wort haben.

In den USA hat der Regulierungsdruck auf die großen Tech-Konzerne enorm zugenommen. Gibt es jetzt eine Chance für transatlantische Standards für die Global Player des Internets?
Beim Kartellrecht gibt es jetzt eine Annäherung, auch was die Einschätzung der Missbrauchsrisiken durch die Tech-Giganten angeht. Es gibt aber kein Weltkartellamt, das diese Standards dann auch durchsetzt. Beim Datenschutz kommt es trotz mancher Annäherungen darauf an, dass wir stabile rechtliche Brücken bauen. Diese müssen gewährleisten, dass wir in Europa weiterhin einen intensiven Datenaustausch mit amerikanischen Unternehmen haben. Wenn von heute auf morgen wegen eines Gerichtsurteils Datentransfers in die USA erheblich erschwert werden, ist das hochproblematisch. Und am Rande: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das es französischen Datenschutzbehörden erlauben möchte, Google zu zwingen, weltweit europäische Standards für das Löschen von Daten einzuhalten, halte ich zugespitzt für Grundrechtsimperialismus.

Systemische Risiken wie in der Finanzbranche

Sind die großen Technologiekonzerne ähnlich wie die Großbanken zu einem systemischen Risiko für Staaten geworden?
Ja, die Entwicklungen in den USA haben, wenn Sie so wollen, systemische Risiken aufgezeigt. Deshalb ist es gut, dass der schon angesprochene Entwurf eines Digital Services Act das adressiert. Es ist wichtig, dass wir – wie für die Kapitalmärkte – auch für die Tech-Branche erst mal gute Lösungen in Europa finden. Wir müssen die Internetplattformen so regulieren, dass wir unseren demokratischen Rechtsstaat schützen. Das erste Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den digitalen Persönlichkeitsrechten war für mich deshalb ein Meilenstein, weil es gezeigt hat, dass wir europäische Werte in Europa durchsetzen. Aber bitte auch nur da.

Brauchen wir für die systemischen Risiken des Tech-Sektors eine eigene Regulierungsbehörde, wie es sie in Großbritannien und Kanada bereits gibt?
Die Frage, ob eine eigene Regulierungsbehörde für den Tech-Sektor sinnvoll ist, sollte im Anschluss an die Frage beantwortet werden, welche Regulierung für den Sektor nötig ist.

Herr Kühling, vielen Dank für das Interview.

Gegen den Internet-Giganten läuft ein Verfahren des Bundeskartellamts. Foto: dpa
Gegen den Internet-Giganten läuft ein Verfahren des Bundeskartellamts. Foto: dpa