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CDU-Sicherheitspolitiker Sensburg fordert strengere BND-Kontrolle

Das Bundesverfassungsgericht hat dem BND höhere Hürden für die Internet-Überwachung gesetzt. Nun muss das entsprechende Gesetz reformiert werden.

Der CDU-Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg hat sich nach dem BND-Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Forderung der FDP angeschlossen, zur stärkeren Kontrolle der Nachrichtendienste vor, einen eigenen Beauftragten des Deutschen Bundestags zu installieren.

„Ich kann die Forderung nach einem Nachrichtendienstbeauftragten nur unterstützen“, sagte Sensburg dem Handelsblatt. „Er wäre Teil der Exekutiven und könnte nicht nur BND-eigene Dokumente einsehen, sondern auch die Daten, die ausländische Nachrichtendienste zuliefern.“

Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass sich der BND auch im Ausland an Grundrechte halten muss. Für die anlasslose Massenüberwachung von Ausländern sind nun striktere Regeln und mehr Kontrolle vorzusehen. Die Regelungen würden aber bis zum 31. Dezember 2021 weiter gelten.

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Die Bundesregierung will nun dem Bundestag nach der Analyse des Urteils zügig einen Vorschlag unterbreiten, wie die eingeforderte verstärkte Kontrolle ausgestaltet werden könnte. Der Bundesnachrichtendienst erklärte, die Reform „nach Kräften unterstützen“ zu wollen.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, plädierte in der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ dafür, einen Nachrichtendienst-Beauftragten einzusetzen. Angelehnt an den Wehrbeauftragten soll dieser nach Kuhles Vorstellung Informationen über die nachrichtendienstliche Tätigkeit einholen und die Abgeordneten in Berichten darüber informieren.

SPD offen für Einschränkungen der BND-Befugnisse

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal für unsere Grundrechte“, sagte Kuhle. „Sie müssen künftig auch in der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten zur Geltung kommen.“ Die Politik müsse dem Bundesnachrichtendienst in einem neuen BND-Gesetz „verlässliche Leitplanken für die zukünftige Arbeit mit auf den Weg geben“.

Die Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, brachte eine Einschränkung der BND-Befugnisse ins Spiel. Es dürfe und könne jetzt nicht darum gehen, „die gesetzliche Grundlage der geheimdienstlichen Praxis anzupassen“, sagte Esken dem Handelsblatt. „Für uns steht jetzt im Mittelpunkt zu prüfen, welche Befugnisse der BND unter diesen geänderten Bedingungen wirklich benötigt und welche nicht rechtskonform durchführbar sind und damit abgestellt werden müssen.“ Das Karlsruher Urteil habe gezeigt, „dass die teils abwegigen Theorien, mit denen der BND manche Tätigkeiten rechtfertigen wollte, einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten.“

Mit der Entscheidung der Karlsruher Richter hatten die Verfassungsbeschwerden ausländischer Journalistinnen und Journalisten sowie der Organisation Reporter ohne Grenzen überwiegend Erfolg. Das 2017 in Kraft getretene Gesetz muss auch bezüglich der Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Geheimdiensten nachgebessert werden. Zudem müssen die Erhebung und die Verarbeitung der gewonnenen Daten spätestens bis Ende 2021 neu gefasst werden.

Erstmals entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Bundesnachrichtendienst auch dann dem Grundgesetz unterliegt, wenn er im Ausland ausländische Staatbürger überwacht. Die Befugnisse des deutschen Geheimdienstes bei der Auslandsüberwachung wurden 2107 erstmals gesetzlich geregelt.

Grund war das Bekanntwerden, dass nicht nur der amerikanische Geheimdienst NSA in Deutschland Internetkommunikation deutscher Staatsbürger erfasst, sondern der BND im Ausland ähnlich tätig ist. Das BND-Gesetz legte hierfür Befugnisse fest.