Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.235,45
    +24,90 (+0,14%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.894,02
    -8,58 (-0,18%)
     
  • Dow Jones 30

    39.118,86
    -45,20 (-0,12%)
     
  • Gold

    2.336,90
    +0,30 (+0,01%)
     
  • EUR/USD

    1,0716
    +0,0007 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.854,73
    +690,94 (+1,23%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.267,02
    -16,81 (-1,31%)
     
  • Öl (Brent)

    81,46
    -0,28 (-0,34%)
     
  • MDAX

    25.176,06
    -197,83 (-0,78%)
     
  • TecDAX

    3.326,63
    -4,04 (-0,12%)
     
  • SDAX

    14.317,55
    -33,87 (-0,24%)
     
  • Nikkei 225

    39.583,08
    +241,54 (+0,61%)
     
  • FTSE 100

    8.164,12
    -15,56 (-0,19%)
     
  • CAC 40

    7.479,40
    -51,32 (-0,68%)
     
  • Nasdaq Compositive

    17.732,60
    -126,08 (-0,71%)
     

CDU-Abgeordneter klagt gegen Verfahren zu Gebäudeenergiegesetz

BERLIN (dpa-AFX) -Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann will mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht den für kommende Woche angepeilten finalen Beschluss zum Gebäudeenergiegesetz aufhalten. Er stellte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung, die dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das sogenannte Heizungsgesetz untersagen soll, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt, wie er am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Heilmann argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. Das will er im Hauptsacheverfahren klären lassen. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. "Die parlamentarisch maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erlauben es nicht, die konzeptionellen Schwächen dieses Gesetzespakets aufzuzeigen und zu ändern."

Die Ampel-Partner hatten wochenlang über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten, insbesondere die FDP hatte Bedenken. Zunächst war der Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag hatte die Ampel weitere Änderungen vereinbart, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt bereits veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand. Letzte Details sollten in dieser Woche geklärt werden. Dann sollten auch formale Änderungsanträge zum ursprünglichen Entwurf vorgelegt werden, bevor das Gesetz in der kommenden Woche beschlossen werden soll.

"Hunderte Seiten Änderungstexte, die eventuell am Freitagabend gemailt, am Mittwoch im Ausschuss und am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden, haben mit parlamentarischer Demokratie nichts mehr zu tun", beklagte Heilmann. Die Ampel-internen "Therapie-Gespräche" ersetzten keine parlamentarische Beratung, sondern seien "verspätete Verhandlungen zur nachträglichen Korrektur ihrer eigenen Gesetzesvorlage".

Es gehe ihm nicht um das klimapolitische Ziel des Gesetzes, betonte Heilmann. Am Ende rette er mit seiner Klage womöglich das Vorhaben, indem er eine Sondersitzung des Bundestages mit mehr Vorlauf oder Beratungen nach der Sommerpause herbeiführe. Er gehe davon aus, dass Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt werde. Wenn dieses womöglich in einem Jahr vor Gericht scheitere, sei dies "der klimapolitische Super-GAU".