Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.577,96
    -1.336,78 (-2,23%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.316,82
    -79,72 (-5,71%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Bus und Bahn: Streik entschuldigt keine Verspätung

Pendler müssen am kommenden Dienstag auf dem Weg zur Arbeit eventuell etwas Geduld haben - bei Bus und Bahn drohen Warnstreiks.
Pendler müssen am kommenden Dienstag auf dem Weg zur Arbeit eventuell etwas Geduld haben - bei Bus und Bahn drohen Warnstreiks.

Kommenden Dienstag könnte es im Nahverkehr ziemlich ruckelig werden: Für den Tag sind bundesweite Warnstreiks angekündigt. Aber dürfen Pendler deswegen zu spät zur Arbeit kommen?

Köln (dpa/tmn) - Für Pendler kann es am Dienstag (29. September) stressig werden: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Tag zu bundesweiten Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen. Wer deswegen zu spät zur Arbeit kommt, riskiert Sanktionen. «Der Arbeitnehmer ist derjenige, der das Wegerisiko trägt», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Wenn ein Streik angekündigt ist, heißt das also für Pendler: Nicht auf Bus und Bahn verlassen, sondern Alternativen suchen. Eine Verspätung wegen eines Streiks sei nur dann legitim, wenn es sich um eine plötzliche Arbeitsniederlegung handelt, von der niemand vorab gewusst hat, erläutert Oberthür. Dann haben die Arbeitnehmer zwar ebenfalls keinen Anspruch auf Gehalt - riskieren aber wenigstens keine Abmahnung.

WERBUNG

Ansonsten sei eine Verspätung nur zu rechtfertigen, wenn es unverschuldete persönliche Gründe gäbe - etwa ein kaputtes Auto oder die Erkrankung eines Kindes.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).