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Bundestag streitet über Corona-Notbremse: Eingeladene Experten halten Ausgangssperre reihenweise für verfassungswidrig

Am Dienstag wurde die sogenannte Bundes-Notbremse von der Bundesregierung beschlossen, nun muss sich noch durch den Bundestag. Am Freitag haben deshalb dazu die parlamentarischen Beratungen begonnen. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes will die Bundesregierung künftig in allen deutschen Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 dieselben strengen Corona-Regeln verhängen. Dann muss der Einzelhandel weitgehend dicht machen, der Schul- und Kitabetrieb wird heruntergefahren, Kontakte müssen nochmals reduziert werden und es sollen sogar eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr geben.

Am Freitagnachmittag wollen die Parlamentarier nun Experten zu der Notbremse anhören. Und die bringen offenbar reihenweise Bedenken vor.

So halten fast alle eingeladenen Juristen die Notbremse für verfassungswidrig So kritisiert Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht, in einer Stellungnahme für den Bund Deutscher Verwaltungsrichter (liegt vor), dass beispielsweise die Ausgangssperren unverhältnismäßig seien: "Es ist nicht ersichtlich, dass das von dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel nicht ebenso wirksam alleine mit den Kontaktbeschränkungen (...) erreicht werden kann."

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Auch Christoph Möllers von der Humboldt-Universität Berlin oder Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum halten die Notbremse für rechtlich heikel. In ihrer Stellungnahme (liegt vor) schreibt etwa Kießling klar: "Nächtliche Ausgangssperren als Freiheitsbeschränkungen dürfen nicht unmittelbar durch Gesetz angeordnet werden. Sie sind außerdem unverhältnismäßig. Die Begründung des Entwurfs trägt diese Maßnahme nicht einmal ansatzweise; darüber hinaus ist auch die konkret gewählte Ausgestaltung höchst problematisch. Auf diese Maßnahme sollte verzichtet werden".

Zu einem ähnlichen Ergebnis wie die Rechtsexperten kommt im Übrigen auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags (unveröffentlichtes Gutachten als Download). Er hat Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Ausgangssperre. Diese sei "kritisch zu bewerten", heißt es in einem Gutachten "Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein", heißt es weiter.

FDP-Chef Christian Lindner hat am Freitag ebenfalls Verfassungsbedenken angemeldet und mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Keine Unterschiede gebe es im Gesetz zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften.

Ablehnend äußern sich aber nicht nur die Juristen, sondern auch die eingeladenen Ärzte-Vertreter. So kritisiert etwa die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme das Anknüpfen der Corona-Regeln allein an die 7-Tage-Inzidenz: "Die aktuell von der Politik verwendeten Parameter bergen zahlreiche Schwächen. So sagt die Anzahl der SARS-CoV-2-Neuinfektionen nichts über die tatsächliche Krankheitslast aus, da ein großer Teil der Getesteten oligo- oder asymptomatisch ist."

Andere Mediziner, die eingeladen wurden, äußern zudem Zweifel an der Wirksamkeit der Ausgangssperren. So sei es fraglich, ob diese überhaupt einen großen Einfluss auf das Infektionsgeschehen hätte.

Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hingegen wollen den Schwellenwert verschärfen, indem die Notbremse bereits ab einer Inzidenz von 50 greifen soll. Demgegenüber sollten aber Treffen von Personen zweier Haushalte mit einer Person eines anderen Haushalts möglich sein. Laut Gesetz dürfen sich künftig nur Personen eines Haushalts mit einer Person eines anderen Haushalts treffen. Auch bei den Vorgaben für Geschäfte, die trotz Notbremse offen bleiben dürfen, sieht der Verband mehr Ausnahmen möglich.