Werbung
Deutsche Märkte schließen in 2 Stunden 26 Minuten
  • DAX

    18.064,67
    +147,39 (+0,82%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.980,87
    +41,86 (+0,85%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.353,40
    +10,90 (+0,47%)
     
  • EUR/USD

    1,0724
    -0,0009 (-0,09%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.847,33
    +714,48 (+1,21%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.388,93
    -7,61 (-0,54%)
     
  • Öl (Brent)

    84,27
    +0,70 (+0,84%)
     
  • MDAX

    26.129,57
    +86,39 (+0,33%)
     
  • TecDAX

    3.304,88
    +38,12 (+1,17%)
     
  • SDAX

    14.273,30
    +277,53 (+1,98%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.119,30
    +40,44 (+0,50%)
     
  • CAC 40

    8.051,66
    +35,01 (+0,44%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

Bundestag reformiert Geldwäsche-Paragraf

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat den Straftatbestand der Geldwäsche grundsätzlich überarbeitet, um die Täter leichter vor Gericht bringen zu können. Mit der Reform, die am Donnerstagabend verabschiedet wurde, ist das Verschleiern von kriminellen Profiten grundsätzlich strafbar - unabhängig davon, durch welche Straftat es erworben wurde. Bisher konnte Geldwäsche nur dann verfolgt werden, wenn das fragliche Vermögen aus ganz bestimmten Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Schutzgelderpressung stammt.

"Mit dem neu gefassten Geldwäsche-Straftatbestand bekämpfen wir organisierte Kriminalität noch intensiver und trocknen illegale Geldflüsse aus", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Opposition kritisierte das Gesetz hingegen über alle Parteigrenzen hinweg als verfassungsrechtlich problematisch und als weitgehend wirkungslos. "Ein Vollzugsdefizit ist vorprogrammiert", warnte etwa Friedrich Straetmanns von der Linken. Die unbegrenzte Ausweitung der sogenannten Vortaten werde zu einer erheblichen Überforderung der Behörden führen.

Von Geldwäsche spricht man, wenn illegal erworbenes Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird, um dessen Herkunft zu verschleiern. Dass der Tatbestand bisher an bestimmte "Vortaten" geknüpft war, deren Nachweis oft schwierig ist, blockierte bislang in vielen Fällen die Verfolgung der Täter. Am Strafrahmen ändert sich durch die Reform allerdings nichts: Den Tätern drohen unverändert bis zu fünf Jahre Gefängnis.