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Bundesregierung verlängert Antragsfrist für Überbrückungshilfen

Das Wirtschaftsministerium reagiert auf anfängliche technische Probleme bei der Antragstellung. Doch noch immer sind nicht alle Fragen geklärt.

Kleinunternehmer bekommen nun mehr Zeit, einen Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen. Foto: dpa
Kleinunternehmer bekommen nun mehr Zeit, einen Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen. Foto: dpa

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für Überbrückungshilfen für Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige um einen Monat bis Ende September verlängert. Das bestätigte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage des Handelsblatts. Zuvor hatte die Bundessteuerberaterkammer darüber informiert. Auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hatte vorab berichtet.

Mit der Fristverlängerung reagiert die Regierung auf anfängliche technische Probleme bei der Antragstellung, über die das Handelsblatt berichtet hatte. Um Missbrauch zu verhindern, dürfen Anträge nur von Steuerberatern, Wirtschafts- oder Buchprüfern gestellt werden, die sich dafür registrieren müssen.

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Anfangs hatte es dabei große technische Probleme mit der Plattform gegeben. Die Antragstellung ist seit Anfang Juli möglich, doch bis Mitte dieser Woche waren laut Wirtschaftsministerium erst knapp 11.000 Anträge im Gesamtvolumen von rund 270 Millionen Euro eingegangen. Dabei stellt die Bundesregierung für die Überbrückungshilfen insgesamt bis zu 25 Milliarden Euro bereit.

Die Hilfen sollen Kleinunternehmern und Selbstständigen zugutekommen, die wegen der Corona-Einschränkungen seit April erhebliche Umsatzausfälle haben, die bis heute andauern, etwa weil ihr Betrieb von den Behörden weiter geschlossen ist. Je nach Umsatzeinbuße übernimmt der Staat 40 bis 80 Prozent der betrieblichen Fixkosten.

Für Selbstständige und Firmen mit maximal fünf Beschäftigten ist die Förderung auf 9000 Euro begrenzt, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro erhalten. Ausnahmen sind bei sehr hohen Fixkosten möglich.

„Mehr Luft für zeitintensive Beantragung“

Der Deutsche Steuerberaterverband hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Antragsfrist zu verlängern, weil die Bearbeitung einen erheblichen Zeitaufwand bedeute und es zudem technische Probleme mit der Plattform gegeben habe. Diese dürften aber nicht zu Lasten der antragstellenden Unternehmen und der Arbeitsabläufe in den Kanzleien gehen, sagte Verbandspräsident Harald Elster dem Handelsblatt.

Auch die Bundessteuerberaterkammer hatte auf die Probleme hingewiesen. „Es freut uns, dass unsere Alarmmeldungen gewirkt haben“, sagte Kammerpräsident Hartmut Schwab als Reaktion auf die beschlossene Fristverlängerung.

Vor dem Hintergrund der technischen Probleme beim Registrierungsprozess sei diese angebracht. „Unser Berufsstand arbeitet am Limit. Die einmonatige Verlängerung verschafft uns nun mehr Luft für die zeitintensive Beantragung“, betonte Schwab. Es könne aber sein, dass eine weitere Verlängerung notwendig werde, um den Unternehmen wirklich wirksam in dieser Krise zu helfen.

Die Bundessteuerberaterkammer übte zugleich Kritik am Bundeswirtschaftsministerium: „Wir haben es noch immer mit vielen Abgrenzungsfragen zu tun“, sagte Schwab. Diese würden in den vom Ministerium bereitgestellten Informationen leider nur sukzessive geklärt.

Das müsse schneller gehen, so Schwab. „Unternehmen und Berater benötigen Rechtssicherheit, damit das Programm auch beansprucht wird und kein Papiertiger bleibt.“