Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.560,80
    -1.705,25 (-2,83%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.306,94
    -89,59 (-6,41%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Bundesrat für Verlängerung von Sonderregeln für Kurzarbeitergeld

BERLIN (dpa-AFX) - Die von der Bundesregierung geplante verlängerte Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise findet Zustimmung im Bundesrat. Normalerweise würden die Regelungen zum Jahresende auslaufen. Die Bezugszeit für das Kurzarbeitergeld soll auf bis zu 24 Monate verlängert werden, maximal bis Ende 2021 - dafür sprach sich am Freitag auch die Länderkammer in Berlin aus. Die Verlängerung soll für alle Betriebe mit einem Beginn der Kurzarbeit bis Ende 2020 gelten.

Das Kurzarbeitergeld wird weiter von sonst 67 Prozent auf 70 Prozent des Lohns erhöht - und für Berufstätige mit Kindern auf 77 Prozent. Diese Erhöhung greift ab dem vierten Monat. Ab dem siebten Monat gibt es 80 beziehungsweise 87 Prozent. Von der Erhöhung profitieren alle Beschäftigten mit Eintritt in Kurzarbeit bis zum 31. März 2021. Minijobs bis 450 Euro sollen bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei bleiben.

Darüber hinaus sollen die Regeln zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls großzügiger gestaltet werden. Die Qualifizierungsmaßnahme müsste dann nicht mehr mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen.

Der Bundestag muss die Neuerungen noch beschließen, danach ist der Bundesrat noch einmal abschließend am Zug.