Werbung
Deutsche Märkte schließen in 6 Stunden 56 Minuten
  • DAX

    18.054,07
    +136,79 (+0,76%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.974,07
    +35,06 (+0,71%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.356,60
    +14,10 (+0,60%)
     
  • EUR/USD

    1,0753
    +0,0020 (+0,18%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.893,37
    +376,65 (+0,63%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.390,29
    -6,24 (-0,45%)
     
  • Öl (Brent)

    83,72
    +0,15 (+0,18%)
     
  • MDAX

    26.264,93
    +221,75 (+0,85%)
     
  • TecDAX

    3.304,08
    +37,32 (+1,14%)
     
  • SDAX

    14.275,78
    +280,01 (+2,00%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.114,65
    +35,79 (+0,44%)
     
  • CAC 40

    8.047,01
    +30,36 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

Bundesgerichtshof spricht Urteil zu Solarmodulen als Anlageobjekte

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Klingt vielleicht banal, ist es aber nicht: Der Bundesgerichtshof (BGH) muss die komplizierte Frage klären, wem die Module einer großen Photovoltaikanlage in Bayern gehören. Hintergrund ist, dass 65 Kapitalanlegerinnen und -anleger über eine inzwischen insolvente Dachgesellschaft insgesamt 5000 einzelne Solarmodule gekauft haben. Nun ist unklar, ob ihnen die Module weiter gehören oder der Insolvenzverwalter Zugriff hat. Am Freitag (12.00 Uhr) wollen die Karlsruher Richterinnen und Richter ihre Entscheidung zur rechtlichen Einordnung verkünden. (Az. V ZR 225/19 u.a.)

Die vier Betroffenen, um deren Fälle es beispielhaft geht, hatten für fünfstellige Summen jeweils 20 bis 60 Module erworben. Der Insolvenzverwalter will die Anlage, die ungefähr auf halber Strecke zwischen Nürnberg und Würzburg steht, möglichst gewinnbringend als Ganzes weiterverkaufen. Sein Vertreter sagte in der mündlichen Verhandlung Ende Juni, wenn alle Beklagten sich bedienen würden, wäre von der Anlage bestenfalls noch die Hälfte übrig. Einzeln seien die Module allerdings nur teurer Elektroschrott.

Die Anleger pochen auf ihr Eigentum und fordern die Herausgabe der Module. Ihre Anwälte betonten, die Module seien austauschbar. Die Anlage verliere dadurch nicht ihre Funktionalität. Wie sich in der Verhandlung abzeichnete, stehen ihre Chancen nicht schlecht. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter tendierten dazu, die Anlage nicht als Gebäude im rechtlichen Sinne einzustufen.