Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 2 Stunden 47 Minuten
  • Nikkei 225

    37.939,33
    +310,85 (+0,83%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.948,89
    +152,86 (+0,26%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.389,46
    +6,88 (+0,50%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     
  • S&P 500

    5.048,42
    -23,21 (-0,46%)
     

Bundesgericht weist Klagen gegen Stromtrasse 'Berliner Nordring' ab

LEIPZIG/BIRKENWERDER (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planungen für eine neue Stromtrasse nördlich von Berlin bestätigt. Das Gericht in Leipzig wies am Dienstag Klagen der Gemeinde Birkenwerder (Oberhavel) sowie eines Umweltverbandes und eines Ehepaares gegen das Vorhaben ab (Az.: BVerwG 4 A 13.19 und 4 A 14.19). Bei der Trassenwahl für den "Berliner Nordring" seien keine Fehler gemacht worden, hieß es zur Begründung. Auch die Öffentlichkeit sei in dem Verfahren ausreichend beteiligt worden.

Die neue Höchstspannungsleitung (380 kV) soll von Neuenhagen (Märkisch-Oderland) über Wustermark (Havelland) nach Hennigsdorf (Oberhavel) führen. Die Klagen richteten sich gegen den östlichen, rund 42,5 Kilometer langen Abschnitt. Das Unternehmen 50Hertz plant die Errichtung von 115 neuen Strommasten. Die Trasse folgt zwar weitgehend einer bestehenden Stromleitung aus dem Jahr 1958, allerdings sind die neuen Anlagen viel mächtiger.

Die Gemeinde Birkenwerder hatte die Trasse als "ein Musterbeispiel unüberlegter und profitorientierter Planung" bezeichnet. Sie hatte entweder einen weiträumige Umgehung ihres Gemeindegebietes oder eine Tunnellösung gefordert. Aus Sicht des Gerichts schieden diese Varianten aber aus, weil das Energieleitungsausbaugesetz die Errichtung von Freileitungen vorsieht.

Das klagende Ehepaar fürchtete eine "erdrückende Wirkung" eines bestimmten Mastes, der deutlich näher als der bestehende an ihr Haus heranrücken soll. Die Wirkung konnten die Bundesrichter allerdings nicht erkennen.