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Bund will Unternehmen von neuer CO2-Abgabe entlasten

Aufatmen in energieintensiven Branchen: Das Bundeskabinett beschließt am Mittwoch Entlastungen beim CO2-Preis.

Unternehmen, die nicht emissionshandelspflichtig sind, sollen von der neuen Regelung profitieren. Foto: dpa
Unternehmen, die nicht emissionshandelspflichtig sind, sollen von der neuen Regelung profitieren. Foto: dpa

Die Bundesregierung will Unternehmen mit hohem Energieverbrauch von der neuen CO2-Abgabe entlasten. Profitieren sollen Unternehmen, die nicht zur Teilnahme am Europäischen Emissionshandelssystem verpflichtet sind. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums hervor, das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Das Papier liegt dem Handelsblatt vor.

Wer im internationalen Wettbewerb stehe, könne die Kosten der Abgabe auf Öl, Gas oder Kohle, die ab 1. Januar 2021 über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhoben wird, nicht über die Preise seiner Produkte weitergeben, heißt es in dem Papier.

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Daher sollten solche Firmen – beispielsweise Gießereien, Härtereien oder kleinere Papierhersteller – die Kosten teilweise erstattet bekommen. Regierungskreisen zufolge werden dies mehrere Hundert Millionen Euro im Jahr sein.

2021 und 2022 müssen die Firmen dem Papier zufolge nachweisen, dass sie ein Energie-Managementsystem haben und an einer Reduktion des CO2-Ausstoßes arbeiten. In Folgejahren müssen dann die Kompensationen direkt in Projekte zur CO2-Minderung fließen.

Deutschland will ab nächstes Jahr eine CO2-Abgabe auf alle fossilen Brennstoffe einführen, die über die Jahre steigt. Sie wird den Liter Sprit 2021 um sieben bis acht Cent verteuern, Heizöl um acht Cent und Gas um 0,5 Cent. Bis 2024 will der Staat so 40 Milliarden Euro einnehmen, die teilweise für die Kompensation verwendet werden sollen.

Große Industriebetriebe und Energieversorger müssen bereits seit längerem im Rahmen des EU-Emissionshandels Rechte zum CO2-Ausstoß kaufen. Wenn sie im internationalen Wettbewerb stehen, werden sie bereits ebenfalls von Kosten entlastet.

Analog dazu soll die Kompensation der CO2-Abgabe nun für Anlagen der übrigen Firmen gelten, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind.