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Britisches Gericht entscheidet über Auslieferung von Julian Assange

Dem Enthüllungsjournalisten drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft. Seine Unterstützer fordern seine sofortige Freilassung und warnen vor fatalen Folgen für die Pressefreiheit.

Vordergründig muss das Westminster Magistrates’ Court an diesem Montag diese Frage beantworten: Wird Julian Assange, Gründer der Enthüllungsplattform „Wikileaks“, an die USA ausgeliefert oder nicht? Die Vereinigten Staaten wollen ihn wegen der Veröffentlichung von Militär- und Kriegsgeheimnissen vor Gericht stellen.

Doch es geht in diesem Fall um weit mehr als die Person Assange, er steht für das Verhältnis liberaler Staaten zur Pressefreiheit. Wie sehr die Causa Assange dieses Grundrecht zu beeinflussen vermag, veranschaulichte eine Szene vor einigen Wochen.

Damals interviewte eine britische Reporterin den aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Aliyev, der mit Armenien einen Krieg um die Region Bergkarabach führte. Als die Journalistin die fragile Pressefreiheit in Aserbaidschan ansprach, konterte der Präsident: „Sie sprechen über Pressefreiheit, während Ihr Land Assange wegen seiner Arbeit als Journalist als Geisel hält. Sie bringen den Journalisten Assange schleichend um.“

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Mit diesem harten Vorwurf setzte er die Reporterin fälschlicherweise mit ihrer Regierung in London gleich. Aber die Reaktion zeigte, wie gefährlich die Behandlung Assanges für die Bedeutung von Pressefreiheit und die moralische Autorität großer Demokratien ist. Sie bildet einen Angriffspunkt, die Arbeit von Journalisten infrage zu stellen und juristisch zu verfolgen.

Journalistenverbände und Menschenrechtsorganisationen kritisieren, die USA und Großbritannien gefährdeten mit der Inhaftierung und Verfolgung des Australiers die Pressefreiheit als solche. Reporter und Redakteure müssten zukünftig eine Gefängnisstrafe fürchten, wenn sie geheimes Material von öffentlichem Interesse publizierten.

Assange bleibt ohne triftigen Grund in Haft

Assanges Unterstützer fordern seine sofortige Freilassung und Schutz für den 49-Jährigen. Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ hat wenige Tage vor der Urteilsverkündung eine Petition mit mehr als 100.000 Unterschriften an die britische Regierung übergeben.

Den Appell „Assange helfen“ haben 44.000 Menschen unterzeichnet, darunter Ex-Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). In mehreren deutschen Städten finden zur Urteilsverkündung wieder Mahnwachen statt.

Die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, Gyde Jensen (FDP), sagte dem Handelsblatt, die „Glaubwürdigkeit und Robustheit des europäischen Grundgedankens, dass jedem Menschen ein transparentes und rechtsstaatliches Gerichtsverfahren zusteht“, müsse gewahrt bleiben. Es dürfe „keine Rolle spielen, wer der oder die Angeklagte ist, noch welche Verbrechen ihm oder ihr zur Last gelegt werden“.

Der UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, sieht in dem Prozess in London kein faires Verfahren. Die Briten würden den Mann „systematisch seiner grundlegenden Rechte berauben, seine Verteidigung vorzubereiten, Zugang zu seinen Anwälten und zu rechtlichen Dokumenten zu haben“, sagte der Schweizer.

Bisher haben die Appelle und Beschwerden nichts gebracht. Assange sitzt nach wie vor isoliert in einem Hochsicherheitsgefängnis. In Haft kam er, weil er nach Überzeugung der britischen Justiz vor vielen Jahren gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte, als er in die ecuadorianische Botschaft in London flüchtete. Im April 2019 wurde er deswegen zu knapp einem Jahr Gefängnis verurteilt. Diese Haftstrafe ist längst verbüßt.

Schweigen „in elender Jämmerlichkeit“

Anwältin Jennifer Robinson, die Assange seit 2010 vertritt, sagte vor Kurzem in einem Interview, es gebe „keine rechtsstaatliche Begründung, dass Julian Assange im Gefängnis sitzt“. Rechtlich sitze er in Untersuchungshaft, und das in Isolation. Aber der Australier habe „nichts getan. Der einzige Grund für seine Haft in England ist das Auslieferungsgesuch der USA, der Trump-Administration – ein Auslieferungsgesuch, das von allen wichtigen Menschenrechtsgruppen scharf kritisiert wird.“

Die US-Justiz wirft ihm vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning, die damals Bradley Manning hieß, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Assange habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht.

Wie auch immer die Richterin urteilt, es dürfte nur der Auftakt zu einer langen Auseinandersetzung durch die juristischen Instanzen sein, womöglich bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Übergibt Großbritannien den Häftling, drohen ihm in einem US-Prozess bis zu 175 Jahre Haft.

Die Europäische Union und die Bundesregierung halten sich mit Kritik an dem Verfahren zurück. Zwar gründeten mehrere Bundestagsabgeordnete kurz vor Weihnachten die interfraktionelle Arbeitsgemeinschaft „Freiheit für Julian Assange“. Die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) schrieb in einem Gastbeitrag aber, Europa schweige „in elender Jämmerlichkeit, genauso wie die deutsche Bundesregierung“. Das sei ein Skandal.

Einer, der als erfahrener Außenpolitiker und Jurist zu dem Fall Stellung beziehen könnte, ist Norbert Röttgen. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag will auf dem CDU-Parteitag Ende Januar Parteichef werden. Fragen des Handelsblatts zu Assange will er nicht beantworten.

Assanges Vater hofft auf Joe Biden

Vor wenigen Monaten sagte Röttgen in dem Podcast „Lage der Nation“ auf die Frage, ob Deutschland sich für Assange einsetzen solle, er könne „nicht über einen Fall sprechen, den ich nicht wirklich kenne“. Er sehe die Rechtsstaatlichkeit in Großbritannien und den USA „nicht erschüttert oder eingeschränkt“, so Röttgen. Assange habe „wissentlich, willentlich als Teil seines politischen Verhaltens Straftaten begangen“.

Auf Asyl in einem EU-Staat kann Assange nicht hoffen. Während westliche Politiker Verstöße gegen Presse- und Meinungsfreiheit etwa in Russland oder Staaten mit autoritären Herrschern zu Recht kritisieren, verweisen sie in der Causa Assange auf die Unabhängigkeit der Justiz.

John Shipton, Assanges Vater, ist zwar überzeugt, dass die Verteidiger seines Sohnes die besseren Argumente haben. Trotzdem befürchte er eine Niederlage vor Gericht, sagte der 76-Jährige. Als Grund dafür nennt er die aus seiner Sicht „willkürliche und böswillige“ Behandlung seines Sohnes in dem Verfahren.

Deswegen hofft Shipton auf eine Begnadigung durch den neuen US-Präsidenten Joe Biden. Seinen Plan, in die USA zu fliegen und Biden persönlich um eine Begnadigung zu bitten, konnte er wegen der Corona-Reisebeschränkungen nicht umsetzen.

Biden übernimmt in gut zwei Wochen das Amt von Donald Trump. UN-Sonderberichterstatter Melzer sagte, die erste Instanz werde dem Auslieferungsantrag stattgeben – es sei denn, der künftige US-Präsident signalisiere, dass er einen anderen Ausgang wünsche.

Die Jahre auf der Flucht und in Haft haben Assange stark zugesetzt. Er leidet unter dem Asperger-Syndrom. Laut seiner Anwältin ist er im Falle einer Auslieferung stark selbstmordgefährdet.