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Botschafterin: Israel nicht für Gazas Wasserversorgung zuständig

LONDON (dpa-AFX) -Israels Botschafterin in Großbritannien hat sich in einem Interview der BBC gegen Vorwürfe gewehrt, ihr Land verstoße mit dem Abstellen der Wasserversorgung für Gaza gegen das Völkerrecht. "Israel hat den Gazastreifen 2005 verlassen. Gemäß internationalem Recht muss man die aktive Kontrolle über ein Gebiet haben, um für diese Versorgungsleistungen verantwortlich zu sein", sagte Tzipi Hotovely im Frühprogramm des Senders BBC 4 am Montag. Die aktive Kontrolle in Gaza habe die Hamas. Daher sei diese auch für die Wasserversorgung zuständig.

Hotovely verteidigte auch die israelischen Bombardements auf Gaza. Die von der Hamas ermordeten 1400 Menschen in Israel hätten keine Warnung bekommen, wie sie Israel ausgegeben habe, sagte sie. Sie verglich die Gräueltaten der Hamas zudem mit denen der Terrormiliz Islamischer Staat. Sie fügte hinzu, Großbritannien habe im Zweiten Weltkrieg den Tod Hunderttausender Zivilisten in Deutschland in Kauf genommen, "weil sie wussten, dass es der einzige Weg ist, um die Nazis zu besiegen".

Israel hatte den Gazastreifen während des Sechstagekrieges 1967 besetzt. 2005 ordnete der damalige Ministerpräsident Ariel Scharon den Abzug und die Räumung der Siedlungen an. 2007 übernahm die islamistische Hamas nach einem blutigen Kampf mit der Fatah-Organisation von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas die Kontrolle des Küstengebietes am Mittelmeer. Die beiden benachbarten Länder, Israel und Ägypten, verhängten daraufhin eine Blockade.

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hatte nach den Hamas-Terrorangriffen auf Israel gesagt: "Wahllos Raketen nach Israel abzufeuern und Menschen als Geiseln zu nehmen ist ein klarer Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht." Türk verwies auch darauf, dass es nach humanitärem Völkerrecht verboten sei, Menschen das vorzuenthalten, was sie zum Überleben brauchen. "Eine Abriegelung kommt einer Kollektivstrafe gleich, das ist im humanitären Völkerrecht verboten", erklärte die Sprecherin des UN-Büros für Menschenrechte, Ravina Shamdasani.

Die Völkerrechts-Expertin der Universität Basel, Anna Petrig, sagte hingegen: "Belagerung ist grundsätzlich keine verbotene Kriegsmethode." Sollte das Ziel aber sein, die Bevölkerung auszuhungern, wäre es verboten und sogar ein Kriegsverbrechen. "Es gibt aber Grauzonen", so die Expertin.