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BMW erhält Besuch von der EU-Kommission

In der BMW-Zentrale in München waren in dieser Woche die Kartellwächter der EU-Kommission vor Ort. Diese geht den Vorwürfen gegen die deutsche Autoindustrie nach. Für die Münchener ist das besonders ärgerlich.

Seit Monaten lastet auf der deutschen Autoindustrie der Kartellvorwurf. Über Jahre sollen Daimler, BMW und der VW-Konzern wichtige technische Details abgesprochen haben, möglicherweise zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten. Bewiesen ist bislang nichts – aber am Freitag kam Bewegung in die Affäre.

Denn schon am frühen Morgen bestätigte Daimler-Finanzvorstand Bodo Uebber, dass Daimler bei den Behörden Gebrauch von einer Kronzeugenregelung gemacht habe. Das heißt: Der Stuttgarter Autokonzern kooperiert mit den Behörden, um strafmildernd aus einem möglichen Verfahren zu kommen. Auch Volkswagen soll eine ähnliche Absprache mit den Behörden gemacht haben, bestätigt ist das aber nicht. Bleibt noch BMW. Doch im Münchener „Vierzylinder“ war man bis zur Veröffentlichung der Presseberichte über die Selbstanzeigen der Kollegen Anfang August ahnungslos.

Deshalb ist BMW der „dumme Dritte“, der jetzt diese Woche Besuch der Kartellwächter bekam. Die Mitarbeiter hätten eine sogenannte Nachprüfung durchgeführt, erklärte BMW. Man unterstütze die EU-Kommission bei ihrer Arbeit. Einzelheiten nannte der Sprecher nicht. Aufgrund der laufenden Prüfung werde BMW darüber hinaus momentan nicht weiter Stellung nehmen. Ein formelles Verfahren habe die Kommission nicht eingeleitet.

Doch mit den Unterlagen aus Stuttgart und wohl auch aus Wolfsburg wissen die EU-Beamten sehr genau, wonach sie fragen und suchen müssen. Sollte es tatsächlich zu einem Verfahren und einer Geldbuße kommen, dürften Daimler und Volkswagen billig davonkommen, die Münchener träfe dann aber die volle Härte des Gesetzes. Auch deshalb hat es in den vergangenen Monaten atmosphärische Störungen zwischen den drei großen deutschen Autoherstellern gegeben, in München fühlte man sich von den Kollegen hinter das Licht gefühlt.

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Denn im Kern geht es um eine Praxis, die Daimler, BMW und VW seit den 90er-Jahren pflegten. In so genannten technischen Arbeitskreisen sprachen sich die Autohersteller über einzelne Details ab, beispielsweise über die Frage, ab welchem Tempo sich Cabrio-Dächer öffnen dürfen. Es ging aber auch um die Größe von Harnstofftanks zur Abgasreinigung – im Lichte der Dieselaffäre ein heikles Thema.

Was am Ende aber als tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant eingestuft wird, bleibt offen. So betonen Kommissionskreise denn auch, dass man weit davon entfernt sei, ein förmliches Kartellverfahren zu eröffnen. Bei BMW gehe es zunächst darum, die gesammelten Informationen zu überprüfen.

KONTEXT

Worüber die Autohersteller (nicht) reden dürfen

Absprachen verboten

Der Branchenverband VDA hat - zumindest auf dem Papier - klare Regeln, worüber sich die Autokonzerne austauschen dürfen. Wettbewerbs- und handelsschädigende Vereinbarungen sind verboten - schriftlich wie mündlich. Dazu zählen beispielsweise Preise, Strategien oder Zukunftspläne. Diese Regeln gelten auch außerhalb von Verbands-Veranstaltungen.

Welche Themen erlaubt sind

Natürlich kommt es vor, dass sich die Manager von VW, Daimler, BMW und Co bei VDA-Veranstaltungen austauschen. Doch dafür gibt es strenge Regeln: Sprechen dürfen die Autobauer über Lobby-Aktivitäten, Branchentrends oder politische Entwicklungen.

Welche Themen tabu sind

Streng verboten sind beispielsweise firmeninterne Informationen zu Gewinnerwartungen, Kunden oder Lieferanten. Eine Diskussion solcher dieser Themen könnte den Wettbewerb zwischen den Autoherstellern verhindern.

Im Zweifel: Sitzungsabbruch

Ein Sitzungsleiter muss die Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung auf die Einhaltung des Kartellrechts hinweisen. Kommen die Tabu-Themen trotzdem zu Sprache, müssen die Mitarbeiter der Autoherstellern die Sitzung verlassen. Ein Protokollführer hält fest, wer wann gehen musste. Auch der Abbruch der Sitzung wegen rechtlicher Bedenken wird dokumentiert.