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BGH verhandelt im Abgasskandal zu geleasten Dieseln

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im VW <DE0007664039>-Dieselskandal befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (9.00 Uhr) mit Schadenersatz-Forderungen von Leasing-Kunden. Ob schon ein Urteil verkündet wird, ist offen. (Az. VII ZR 247/21 u.a.)

Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung - wie eine Miete. In allen drei Fällen, die jetzt verhandelt werden, hatten die Kläger ihren Diesel im Anschluss auch gekauft. Zwei von ihnen taten dies noch nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015.

In den Vorinstanzen hatten die Oberlandesgerichte in Köln und Koblenz entschieden, dass Volkswagen <DE0007664039> die geleisteten Raten zum Teil erstatten muss. Der BGH hat zwischenzeitlich in einem anderen Fall geurteilt, dass es keinen Anspruch auf Schadenersatz gibt, wenn der Kunde seinen Diesel über den gesamten Leasing-Zeitraum "ohne wesentliche Einschränkung" nutzen konnte. Damals blieb allerdings die Frage offen, was gilt, wenn im Voraus fest vereinbart wurde, dass der Kunde oder die Kundin das Auto nach der Leasing-Zeit übernimmt.